Sterbebegleitung - Forsa Umfrage im Auftrag der DGHS
Im Auftrag der DGHS führte forsa im Oktober 2024 eine repräsentative Umfrage mit 1203 Bundesbürger:innen ab 18 Jahren durch, davon 203 in der Altersgruppe ab 70 Jahren. 83 % der Deutschen glauben irrtümlich, dass Freitodbegleitung in Deutschland strafbar ist.
Nur 15 % wissen, dass sie seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor fünf Jahren legal ist.
DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch betont:
„Dies zeigt, dass noch viel Aufklärungsarbeit notwendig ist, um das Informationsdefizit zum Thema assistierter Freitod abzubauen.“
Laut Umfrage befürworten
- 84 % Hilfe beim Freitod,
- 87 % unterstützen aktive Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen, und
- 93 % halten leicht zugängliche, seriöse Informationen über Freitodbegleitung für wichtig oder sehr wichtig.
Das Thema Sterbehilfe ist sehr komplex und vielschichtig wie die Fragen und Antworten zeigen ...
Es wurden 9 Fragen gestellt:
Frage 1:
Was würden Sie sagen, wie gut fühlen Sie sich im Allgemeinen über das Thema Sterbehilfe informiert: sehr gut, gut, weniger gut oder überhaupt nicht gut?
Frage 2:
Was glauben Sie: Ist es in Deutschland derzeit erlaubt, eine solche Hilfe zur Selbsttötung zu leisten, oder ist das strafbar?
Auf Frage 1 meinten knapp die Hälfte 45% gut oder sehr gut informiert zu sein - ob sie es sind wage ich zu bezweifeln wie die weiteren Zahlen zeigen.
Frage 3:
Tatsächlich ist es in Deutschland grundsätzlich erlaubt, einer Person, die freiverantwortlich beschlossen hat zu sterben, Hilfe beim Sterben zu leisten, indem man das Medikament bereitstellt.
Finden Sie das sehr gut, gut, weniger gut oder überhaupt nicht gut?
Frage 4:
Es gibt Menschen, die durch eine Krankheit oder einen Unfall ihre Bewegungsfähigkeit verloren haben. Wenn diese Menschen sterben möchten, sind sie daher nicht mehr in der Lage, ihrem Leben selbst ein Ende zu setzen.
Sollte es in Deutschland in diesen Fällen auf jeden Fall, eher, eher nicht oder auf keinen Fall erlaubt sein, dass ein Arzt oder eine Ärztin ein todbringendes Medikament nicht nur zur Verfügung stellt, sondern auch verabreicht, vorausgesetzt, die sterbewillige Person wünscht das ausdrücklich?
Andere Menschen sind aufgrund von Krankheiten wie zum Beispiel Demenz nicht mehr zu freien Entscheidungen fähig oder können diese Entscheidungen nicht mehr äußern.
Sollte es in Deutschland in diesen Fällen auf jeden Fall, eher, eher nicht oder auf keinen Fall erlaubt sein, dass ein Arzt oder eine Ärztin ein todbringendes Medikament verabreicht, vorausgesetzt, die Person hat einen entsprechenden Wunsch vorher verbindlich schriftlich festgelegt
Nun geht es um psychisch erkrankte Menschen.
Sollten Menschen mit psychischen Erkrankungen in Deutschland auf jeden Fall, eher, eher nicht oder auf keinen Fall Hilfe beim Suizid erhalten, sofern ihr Urteilsvermögen durch die Erkrankung nicht beeinträchtigt ist?
Häufig verlangen Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime oder Hospize,
Zurzeit müssen die Sterbewilligen die Kosten für einen assistierten Suizid
Sollten die Kosten für eine Suizidhilfe zukünftig
Wie wichtig finden Sie es, dass in Deutschland leicht zugängliche und seriöse Informationen zum Thema Sterbehilfe zur Verfügung stehen, also zum Beispiel von staatlichen Stellen oder gesundheitlichen Einrichtungen und Organisationen?
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