Q&A Ablauf einer Freitodbegleitung

Eine weitere Frage die oft kommt, und ich dachte ich hätte dies schon beantwortet in einem meiner früheren Artikel, ist / sind die Fragen zum Ablauf am Tag der Tage.


Zunächste ein paar Eckpunkte ...

  • Den Tag seines Todes, den Sterbetag, legt der Sterbewillige selbst fest.

Am Sterbetag sind als Beistand ...

  • Bei Dignitas sind es ausgebildete Freitodbegleiter*innen anwesend und helfen.
  • Bei der DGHS ist immer ein Jurist und die begleitende Ärztin / der Arzt anwesend.
  • Wenn man es selber organisiert, aber auch wenn man es mit einem der Vereine macht, ist es selbstredend ihre Entscheidung oder vielmehr die Entscheidung des Sterbewilligen, wer dabei ist.

Der Sterbetag ...

Nach einer Begrüßung und Klärung von Fragen, die aber meist nicht mehr bestehen, da jeder sich auf den Sterbetag gut vorbereiten konnte, kommt es dazu, das der / die Sterbewillige zwei sehr wichtige Fragen gestellt bekommt.

  • Ob der Sterbewunsch an diesem Tag unverändert bestehe?
  • Ob der die Sterbewillige alle Anwesenden von der Garantenpflicht entbindet.

Beides wird schriftlich festgehalten - die Befreiung der Garantenpflicht ist üblicherweise vorbereitet, sodass auch dies keine unnötige Formalität dann mehr an diesem wichtigen Tag ist und Zeit einnimmt.

Der venösen Zugang, kann von jedem, der dies kann, gelegt werden, dies gehört zu den straffreien helfenden Handlungen. Auch das Richten und Anlegen der Kochsalzlösung / NaCl  dem Auflösen des Thiopental, sowie das Prüfen mit einer Kochsalzlösung auf deren korrekte Lage gehört dazu. (Mehr zu Medikamenten und Alternativen zu Thiopental und Pentobarbital)

Dokumentation

Ich empfehle, die meisten Sterbehilfevereine machen dies ebenso ab nun den Ablauf auf Video aufzuzeichnen und später den Beamten vom Kriminaldauerdienst / Kriminalpolizei als Kopie zu übergeben.
In jedem Fall ist ein Zeitprotokoll über den ganzen Prozess und das ganze Geschehen zu führen.

Es wird erneut der Sterbewillige gefragt, ein letztes Mal, ob der Freitodwunsch besteht. 

Es liegt in der Hand des Sterbewilligen, die Hilfen und den Prozess jederzeit zu stoppen und damit die Freitodbegleitung anzuhalten, aufzuschieben oder ganz zu beenden.


Nun kommt der für die Assistierte Sterbebegleitung wichtiger Punkt.

Der / die Sterbewillige muss das Infusionssystem selbst starten / öffnen, dies kann über drehen des Infusionsrädchen einer handelsüblichen Infusionsbesteck geschehen, was der Regelfall ist. Es gibt auch mechanische Apparaturen, die es erlauben, die Infusion per Pusten oder Augenblinzeln zu starten, hier spricht man mit dem unterstützenden Arzt und Helfern.

Nun fließt das Thiopental, das in der Infusion gelöst ist, in tödlicher Überdosis in die Vene. Binnen einer Minute schläft der Sterbewillige sanft wie bei einer Narkose ein, nach ca. 5 Minuten kommt es zur Asystolie.


Todesbescheinigung -Totenschein

Ist ein Arzt bei der Freitodbegleitung zugegen, was bei der DGSH die Regel ist, kann nun der Tod festgestellt werden und eine Todesbescheinigung ausgestellt werden.

Findet die Sterbebegleitung ohne einen anwesenden Arzt/Ärztin statt - sollte man dies im Vorfeld mit einem Arzt dies frühzeitig vereinbaren, wenn dies nicht der Fall ist, wird ein Arzt durch den Kriminaldauerdienst verständigt. Da es aber in der Regel sehr lange dauern kann und wird, da eine Leichenschau keine Priorität haben kann, empfehle ich dies, im Vorab zu organisieren.

Ein Totenschein kann ausschließlich von einer/m Ärzt*in ausgestellt werden. Dies kann der Hausarzt, der behandelnde Arzt im Krankenhaus oder ein Arzt aus dem Bereitschaftsdienst sein.


Kriminalpolizei / Kriminaldauerdienst

Ist der Tod eingetreten, ruft man die Kriminalpolizei an, da ein Freitod eine nicht-natürliche Todesursache ist.

Ich habe bislang nur gute Erfahrungen damit, die Kriminalpolizei im Vorab das grobe Zeitfenster und einen grobe Region oder Stadt zu nennen, damit sich die Beamten vorbereiten und einstellen können. Genaue Angaben sollten nicht gemacht werden, da die Polizei bei Kenntnis verpflichtet ist, auch dies zu verhindern, um Leben zu retten.

Dies mag für den Außenstehenden vielleicht erschreckend sich anhören, aber es ist ein vorgeschriebener Ablauf, bei dem ich nie Schwierigkeiten erlebt habe.

Den Beamten wird die Freitodbegleitung, der Prozess und der Ablauf geschildert. Alle Anwesenden werden als Zeugen vernommen. Den Beamten werden die Unterlagen zum Freitod, das Schreiben zum Todeswunsch, die Protokolle der ärztlichen und nichtärztlichen Gespräche, Ärztlichen Bescheinigungen, z.B. auch ein ggf angefertigtes Psychologische Gutachten, die Befreiung der Garantenpflicht, das Zeitprotokoll und wenn recorded das Video übergeben und letztlich den Totenschein übergeben.

Dann wird die Leiche von der Kriminalpolizei beschlagnahmt, oft kann dies in den Räumen des Bestatters passieren.


Begehen Sie alle den Tag mit Würde und mit guten Gedanken 

Auch wenn vieles oder alles sehr formal klingt, es muss es nicht sein, aber man muss sich an die wichtigen Formalitäten halten um alle Helfer zu schützen und der Polizei deren Arbeit und Staatsanwaltschaft die Arbeit so zu erleichtern, auch die gut und sichern können, dass es keine unerwünschte Folgen hat.

Ich habe in meinem Blog eine Reihe von Erfahrungsbericht zusammengestellt oder lesen Sie die von Anton.


Weitere Artikel in diesem Kontext ...

Q&A - Sterbehilfeorganisationen und -vereine

Polizeiliche Ermittlungen im Fall eines Freitodes

Sterbehilfe - Organisation, Hilfe finden, Kosten

Konzept - Sprechen über Freitod und Sterbehilfe

Tipps für das Gespräch mit Ärztinnen oder Ärzte über Sterbehilfe und dem Freitod

Tipps für Ärzt*innen, Praxisteams, und Helfer



Frühere Q&As

Dies ist der elfte Teil der Q&As und ich freue mich weiterhin über positiven aber auch konstruktiven Feedbacks und weitere Fragen.

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