rbb24 - Was beim Sterbefasten und beim assistierten Sterben oft falsch dargestellt wird

In der rbb-Berichterstattung über Uwe Korous, von heute, der Uwe Korous' Weg im Rahmen eines begleiteten Sterbefastens gewählt hat, wird vieles einfühlsam dargestellt – aber einige rechtliche Aspekte bleiben unvollständig oder falsch dargelegt. Deshalb möchte ich hier ein paar Dinge richtigstellen.

Link zur Abendschau Beitrag des rbb24 vom 17.November  (7min)
ardmediathek rbb24-abendschau


Sterbefasten: Etabliert und medizinisch begleitet

Richtig ist: Sterbefasten ist in Deutschland – wie auch in vielen anderen Ländern – ein etablierter, medizinisch begleiteter Weg, wenn Menschen am Ende ihres Lebens eine selbstbestimmte Entscheidung treffen. Ärztliche Betreuung, Aufklärung über Alternativen, Dokumentation und die Prüfung der Urteilsfähigkeit gehören immer dazu - bei Beiden Entscheidungen.

Falsch ist: „Der Gesetzgeber müsse nach dem Bundesverfassungsgericht etwas neu regeln“

Oft wird behauptet, das Bundesverfassungsgericht habe den Gesetzgeber verpflichtet, Sterbehilfe neu zu regeln. Das stimmt so nicht.
Das Gericht hat 2020 festgestellt, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben verfassungsrechtlich geschützt ist – und dass Menschen Unterstützung in Anspruch nehmen dürfen.
Es wurde jedoch kein Zwang ausgesprochen, ein neues Gesetz zu schaffen.
Was fehlt, sind konkrete Leitfäden und transparente Standards, die Ärztinnen, Hospizen sowie Sterbebegleiterinnen Orientierung geben.


Assistiertes Sterben und Sterbefasten: Was rechtlich gleich ist

Trotz unterschiedlicher Abläufe haben beide Wege erstaunlich viele Gemeinsamkeiten:

Rechtlicher Rahmen

  • Für Sterbefasten und assistiertes Sterben gilt derselbe rechtliche Rahmen.

  • Beides ist erlaubt, solange die Entscheidungsfreiheit gewahrt und keine aktive Tötung durch Dritte erfolgt.

  • § 216 StGB (Tötung auf Verlangen) greift in beiden Fällen nicht, weil weder beim assistierten Sterben noch beim Sterbefasten jemand aktiv tötet.

Urteilsfähigkeit & Freiwilligkeit

In beiden Fällen gilt:

  • Die Entscheidung muss freiwillig, informiert und dauerhaft sein.

  • Ärztliche Beratung ist notwendig – inklusive Aufklärung über Alternativen wie Palliativmedizin und Hospizangebote.

  • Die Urteilsfähigkeit muss fachlich geprüft werden.

Dokumentation

Unabhängig davon, ob Sterbehilfeorganisation, behandelnde Ärzt*innen oder Hospiz involviert sind:

  • Es braucht gründliche Dokumentation, um Transparenz und Rechtssicherheit herzustellen.

Patientenverfügung

  • Beim assistierten Sterben kann sie wichtig sein (z. B. bezüglich bestimmter Medikamente).

  • Beim Sterbefasten ist sie oft zentral, da darin klar festgelegt werden kann, dass auf Ernährung und Flüssigkeitszufuhr verzichtet werden soll.


Warum diese Unterscheidung wichtig ist

Öffentliche Berichte – gerade im Fernsehen – prägen, wie Menschen über das Lebensende denken. Deshalb ist es wichtig, zwischen Fakten, Emotionen und Mythen zu unterscheiden.
Menschen, die solche Wege gehen, tun das nicht aus Impuls oder Verzweiflung, sondern oft nach langen Gesprächen, intensiver Abwägung und mit fachlicher Begleitung.


In diesem Zusammenhang und über Uwe's Weg
gab es bereits im September einen anderen Beitrag des rbb24
unter dem titel: „Bis der Tod uns schied“ Reportage des rbb
die Aufzeichnung des rbb24 Beitrag von 30min. Dauer ist noch verfügbar: bis 25.08.2027



Weitere Informationen zum Sterbefasten - - in einer Reiher früherer Artikel







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