Debatte zum Thema „Sterbehilfe“ des Bundestag - Mai 2022

Wie auch schon letztes Jahr ( April 2021 siehe Link am Ende diese Artikel ) gab es im Bundestag am Mittwoch, 18. Mai 2022, eine Vereinbarten Debatte mit dem Thema „Sterbehilfe“.

Link zur Debatte zum Thema „Sterbehilfe“

Im folgenden habe ich die Redebeiträge auf Basis meiner ganz persönlichen Erfahrungen und auf Basis von Begleitungen und Unterstützungen und meinem ganz persönlichem Verständnis von Leben, Tod und Sterben und meinem Verständnis von Würde und Ethik bewertet.

Die Website des Bundestag gibt die Möglichkeit die gesamte Debatte anzuhören 1:44 h  oder über Links auf der rechten Seite einzelne Redebeiträge sofort aufzurufen.


Gute Redebeiträge

Katrin Helling-Plahr - FDP

Petra Sitte - Die Linke

Martina Stamm-Fibich - SPD

Renate Künast - B90/Grüne

Till Steffen - B90/Grüne 

Michael Kruse - FDP

Nina Scheer - SPD 


Erträgliche Redebeiträge

Helge Lindh - SPD (der Beginn der Rede ist schwerertragbar die Schlussfolgerung akzeptabel)

Thomas Seitz - AfD (gut auch wenn letztlich nur die Umformulierung des Urteils des Bundesverfassungsgericht)


Grenzwertige Redebeiträge

Marc Biadacz - CDU/CSU (gute Argument abwegige Schlussfolgerung)

Benjamin Strasser - FDP (allein dass ein Vertreter einer radikal Kapitalistischen Partei solche Argumente bringt, ist fast unerträglich)

Thomas Rachel - CDU/CSU (demütig? an welcher Stelle sind Sie in ihrer Rede demütig gewesen?)

Jens Beeck - FDP (einfach nur grenzwertig)

Herbert Wollmann - SPD


Schwer ertragbare Redebeiträge

Ansgar Heveling CDU/CSU (keiner Bewertung wert)

Kirsten Kappert-Gonther B90/Grüne (Herleitung und ersten Argumente gut - die folgenden Argumente und Schlussfolgerung unerträglich)

Martin Sichert - AfD  (inkonsistent und immer wieder erschreckende Wortwahl)

Kathrin Vogler - Die Linke  (ein Hauch besser als im Vorjahr - Gesetzentwurf indiskutabel)

Lars Castellucci - SPD (Herleitung und ersten Argumente befriedigend - Gesetzentwurf indiskutabel)

Beatrix von Storch - AfD (erschreckende Gedankengänge)

Hubert Hüppe - CDU/CSU (Vorurteile statt Beurteilung und Verneinung der Selbstbestimmung)

Kerstin Griese - SPD (Realitätsfern)

Erich Irlstorfer - CDU/CSU (Realitätsfern)




Die Gesetzentwürfe hier schnell in Kürze ...

1.: Gesetzentwurf der Abgeordneten ...

Katrin Helling-Plahr (FDP), Karl Lauterbach (SPD) und Petra Sitte (Linke)

Voraussetzung für eine Beihilfe zum Suizid sollen laut dem Gesetzentwurf der drei Abgeordneten eine verpflichtende Beratung des Suizidwilligen und Wartefristen sein. Konkret soll es eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes geben. Künftig soll eine ärztliche Verschreibung eines tödlichen Medikaments an ein­willigungsfähige Suizidwillige möglich werden. Vorausgesetzt, dass sich diese einer verpflichtenden Beratung unter­zogen haben und auch noch nach zehn Tagen Bedenkzeit bei ihrem Sterbewunsch bleiben. Zudem soll es für Suizidwillige entsprechende Beratungsangebote ständig und unentgeltlich geben. Diese sollten öffentlich finanziert werden, aber keine staatlichen Einrichtungen sein.


2.: Gesetzesentwurf der Grünen-Bundestagsabgeordneten ...

Renate Künast und Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen)

Der Gesetzentwurf der beiden Grünenabgeordneten Renate Künast und Katja Keul zur Suizidhilfe unterscheidet zwischen Leiden an einer schweren Erkrankung und dem Suizidwunsch aus anderen Gründen. In diesem Entwurf sollen zwei Ärzten eine entscheidende Rolle zukommen. Diese sollen den Sterbewillen von Schwerkranken prüfen.


3.: Gesetzesentwurf der Bundestagsabgeordneten ...

Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Benjamin Strasser (FDP) und Kathrin Vogler (Linke) 

Der Entwurf der Gruppe will Suizidbeihilfe auf volljährige und einsichtsfähige Personen beschränken. Es ist das restriktivste von den drei Entwürfen. Der Entwurf siedelt die Regelung zur assistierten Sterbehilfe erneut im Strafrecht an. Der dritte Entwurf orientiert sich eng am Paragraf 219a Strafgesetzbuch welcher Werbung aber auch ausführliche Informationen über verschiedene Abtreibungsmethoden sowie die damit jeweils verbundenen Risiken verbietet. 


Wie man sieht beteiligt sich jede bis auf eine Partei an der Arbeit und dem Entwurf eines Gesetzentwurfs für eine Sterbehilfe in Deutschland - bis auf die sogenannte Alternative.



Was ist die aktuelle Situation?

Das wichtigste vorweg: Sterbehilfe ist in Deutschland erlaubt! (mehr dazu hier)
Aktive Sterbehilfe, also Tötung auf Verlangen, etwa durch eine Spritze die ein Arzt oder anderer Dritte setzt die zum Tode führt, bleib verboten.

Was ist die Ausgangslage?

Am 26. Februar 2020 verkündete das Bundesverfassungsgericht deren Urteil von großer gesellschaftlicher Tragweite und erklärte den entsprechenden Strafrechtsparagrafen 217 für nichtig. Das Bundesverfassungsgericht kippte damit das seit 2015 bestehende Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe und damit im Prinzip auch die Sterbehilfe in Gänze in Deutschland. 

Grund sei so das Bundesverfassungsgericht, dass der Strafrechtsparagrafen 217 "die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung faktisch weitgehend entleert". Dabei hat "geschäftsmäßig" nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet "auf Wiederholung angelegt".  



Auch letztes Jahr gab es bereits eine Debatte hier der Artikel zu der Debatte aus 2021

Debatte vom April 2021



Comments

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