Die Würde des Menschen ist unantastbar im Leben und in den schwersten Zeiten des Sterbens

Ich bin der Auffassung, dass Menschen, die den Freitod wünschen, ein unerträgliches Leiden beenden wollen, sei es durch eine Krankheit oder Alter bedingt, oder anderweitig, auch die Möglichkeit dazu haben sollten.
Es ist selbstredend, dass dieser Person verdeutlicht und freiverantwortlich für sich selbst (und nicht basierend auf Regeln und Weltbilder, Weltanschauung Dritter) und ernstlich begründet wieso sie selber sterben möchten. Und damit leidende Menschen, Sterbewillige, deren Angehörige, weitere Helfende und unterstützende Menschen und Ärzte, Apotheker, etc. einen klaren Rahmen und einen Rechtssicherheit brauchen, unter welchen Voraussetzungen Sterbehilfe in Anspruch genommen und geleistet werden darf und sollte. 

Das gilt und sehe ich umso mehr vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht im Februar 2020. Das Bundesverfassungsgerichts hat vor über 1000 Tagen / fast drei Jahren über mehrere Verfassungsbeschwerden gegen § 217 StGB geurteilt. Wie sicherlich jeder zur Kenntnis genommen hat, wurde § 217 StGB durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und nichtig erklärt - ein Gesetz das nie hätte so in Kraft treten dürfen und Menschen leiden ließ und der Würde und Selbstbestimmung beraubt - und jeglicher Menschlichkeit widersprach.
Das Gericht hat sich in bemerkenswerter Klarheit zum Selbstbestimmungsrecht am Lebensende, zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben bekannt.

Ich denke es sollte selbstredend sein, dass Gesellschaft und Recht und Gesetz Betroffenen nicht alleine lassen darf. Es muss gewährleistet sein, dass Menschen, die ernstlich sterben möchten und diesen Wunsch frei und eigenverantwortlich, sowie im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte gebildet haben, aus dem Leben treten und hierbei auch Unterstützung in Anspruch nehmen dürfen.
Nach wie vor wollen eine Gruppe von Politiker diese Frei-, Eigenverantwortung und Selbstverantwortung verbieten, aushebeln, und bis zum Letzten verhindern ja sogar die Information darüber und dazu verbieten.

Wegweisendes Urteil durch das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat ein wegweisendes Urteil in Sachen Sterbehilfe gesprochen und Paragraph 217 Strafgesetzbuch für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Nun liegt es in der Verantwortung des Gesetzgebers Rahmenbedingungen für den assistierten Freitod zu schaffen, die die selbstbestimmte Entscheidung in den Mittelpunkt stellt - aber nach wie vor gibt es nur einen diskutablen Gesetzentwurf durch eine Gruppe um die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr, und dem SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach und die Linken-Politikerin Petra Sitte, einen weiteren Gesetzentwurf durch Renate Künast und Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen)  und schließlich den Strafgesetzentwurf durch Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Benjamin Strasser (FDP) und Kathrin Vogler (Linke) der unter dem Vorwand der Menschlichkeit und der christlichen Nächstenliebe Menschen die Frei-, Eigenverantwortung und Selbstverantwortung über Leben und Leiden vorschreiben wollen und über dies die Informationen zur Sterbehilfe in Deutschland verbieten wollen.

Auch wenn das Bundesverfassungsgericht klar und unmissverständlich festgestellt hat, dass der Gesetzgeber ein Schutzkonzept zur Sicherung der freien Willensbildung entwickeln muss. Auch wenn die Parlamentarier in der Verantwortung stehen dauert die Debatte nun schon fast zwei Jahre Zeit - das ist immens lange zumal das Urteil absehbar war.

Mythische Thesen durch Lars Castellucci und Co.

Ob und wie Sterbehilfe in Zukunft geregelt wird leidenden Menschen noch viel Geduld abverlangen und die Sorge, dass diese Menschen sollte der Gesetzentwurf von Lars Castellucci, Ansgar Heveling, Kirsten Kappert-Gonther, Benjamin Strasser und Kathrin Vogler und Co. eine Mehrheit bekommen wieder einige Jahre des Leid, Schmerzen erdulden müssen nur weil es gewisse Abgeordneten die sich selbst meist als 'christlich' ansehen es so wollen.

Auch wenn es die Abgeordnetengruppe um Lars Castellucci, Ansgar Heveling, und Kirsten Kappert-Gonther es nicht wahr haben wollen, es nicht verstehen wollen oder können hat das Bundesverfassungsgericht klar gemacht, dass es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gibt und dem Gesetzgeber keine Prüfung der Motive oder Ursachen zustehe. 

Die Bildung einer selbstbestimmten Entscheidung setzt eine umfassende Beratung und Aufklärung und dem eigenen Durchdenken und Abwägen der Person die sterben möchte voraus - die in der Regel, bei diesen Menschen bereits eine lange oder überaus lange Zeit durchläuft - aber zur Sicherheit der helfenden Personen verifiziert werden muss, dass diese stattgefunden hat. Wir dürfen diese leidenden Menschen nicht alleine lassen, sondern sollten ihnen auch am Lebensende zur Seite stehen und ihnen als Gesellschaft ein würdiges Leben und auch Sterben ermöglichen - ohne wie es Herr Castellucci, Herr Heveling, und Frau Kappert-Gonther, und Co wollen Leiden zu verlängern oder zu verbieten aus welchen 'guten Gründen' auch immer diese Gruppe dies über andere Menschen bestimmen wollen. Die Würde des Menschen ist unantastbar - dies sollte auch die Gruppe um Herr Lars Castellucci akzeptieren.

Nicht nur das Gericht, auch eine überwältigende Mehrheit unserer Bevölkerung befürwortet Sterbehilfe. Wie repräsentative Umfragen von Infratest Dimap belegen befürworten 80 bis 88 % der Bevölkerung, dass es Ärzten erlaubt sein sollte, Schwerkranken beim Suizid zu helfen in den Formen der Beihilfe zum Sterben, Indirekte Sterbehilfe, und Passive Sterbehilfe. Und selbst zur Aktiven Sterbehilfe werden die Befürworter immer mehr von Jahr zu Jahr.

Die Würde des Menschen ist unantastbar im Leben und in den schwersten Zeiten des Lebens und des Sterbens.



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