In Planung - Gesetz könnte die Möglichkeit von Sterbehilfe in Frankreich unter bestimmten Bedingungen eröffnen.
Wie zu erwarten gab es und gibt es Kritik an dem geplanten Gesetz von Pflegeverbänden und vom Vorsitzenden der Bischofskonferenz. Sie argumentieren, dass die Vorschläge des Präsidenten nicht den Realitäten und Bedürfnissen der Patienten und des Pflegepersonals entsprechen. Hier sollten diese Verteter von Kirchen und Pflegeverbänden unbedingt deren eigene Realitäten prüfen und die eigenen Bedürfnisse nicht mit denen anderen Menschen vermengen, verwechseln bzw deren eigenen Bedürfnisse nicht anderen auferlegen, aufzwingen.. Der Vorsitzende der französischen Bischofskonferenz, Éric de Moulins-Beaufort, warnte zudem davor, den Tod als Lösung anzubieten und warnte vor einem massiven Druck auf die Patienten durch das geplante Gesetz.
Emmanuel Macron, der französische Präsident, möchte ein Gesetz für aktive Sterbehilfe auf den Weg bringen. Das geplante Gesetz soll die Möglichkeit von Sterbehilfe in Frankreich unter bestimmten Bedingungen erlauben. Der Präsident plant, einen entsprechenden Gesetzentwurf im Mai dem Parlament vorzustellen. Dies gab er in einem Interview mit den Zeitungen Libération und La Croix bekannt.
Mit diesem Gesetz soll erwachsenen Personen, die unter einer unheilbaren und kurz- oder mittelfristig lebensbedrohlichen Krankheit leiden, deren Schmerzen nicht gelindert werden können, die Möglichkeit gegeben sein, um Sterbehilfe zu bitten. Innerhalb von zwei Wochen soll eine Antwort auf solche Anfragen erfolgen. Die tödlichen Medikamente könnten, wenn möglich, von den Patienten selbst verabreicht werden.
Die Entscheidung für oder gegen aktive Sterbehilfe soll nach den Plänen des Präsidenten im Team getroffen werden und benötigt mindestens die Zustimmung von zwei Ärzten. Zudem soll medizinisches Personal die Möglichkeit haben, die Durchführung aktiver Sterbehilfe zu verweigern. Sie müssen dann aber die Patienten an andere Kollegen verweisen. Bis jetzt ist aktive Sterbehilfe in Frankreich illegal und das Thema ist umstritten. Nur passive und indirekte Sterbehilfe sind zulässig.
Somit eine Regelung wie sie in vielen Staaten und hier in Deutschland möglich ist, wenn auch die aktive Sterbehilfe nur in wenigen Ländern erlaubt ist. In Deutschland wie in den meisten Ländern mit Sterbehilderegelungen muss der zum Tode führende Akt / Handlung von der Sterbewilligen Person ausgehen, was ich in jedem Fall favorisiere, und was in der Regel auch stattfinden kann, und sollte, für Ausnahmefälle befürworte ich ebenso eine aktive Sterbehilfe, die Notwendigkeit dafür wird aber im Promille Bereich liegen, da Infusionen durch leichte Bewegungungen oder auch durch Blinzeln gestartet werden könne und damit eine assitierte Sterbehilfe ausreicht und kein eaktive Sterbhilfe nötig macht.
Kommentare sind willkommen, auch wenn ich aus nachvollziehbaren Gründe keine publiziere, lesen werde ich diese immer. Und reagieren, wenn möglich bzw immer daran wachsen. Danke
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