Die Evangelische von-Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel wollen assistierten Sterbehilfe dulden.
Dieses Recht auf selbstbestimmtes Sterben darf und wird wird auch in den Krankenhäusern oder Hospizen der evangelischen Kirche der Einrichtungen der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel nicht beschränkt werden - so Aussage der Stiftung. In dem Gutachten werden jedoch bereits die Möglichkeit genannt die Durchführung und Begleitung zu erschweren, aber letztlich wird Sterbewilligen ein Türspalt geöffnet.
In den Einrichtungen der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel haben Bewohner ein faktisches Recht auf selbstbestimmtes Sterben, in diesem Zusammenhang wird Sterbehilfeorganisationen und deren Mitarbeiter*innen und Sterbehelfer*innen auch nicht verboten deren Einrichtungen zu betreten bzw Sterbehilfe zu leisten.
Die Stiftung Bethel
Die Stiftung Bethel ist ein gemeinnütziger Teil der Evangelischen Kirche in Deutschland. Sie hat rund 24.000 Mitarbeiter an etwa 300 Orten in acht Bundesländern. Sie betreibt unter anderem Krankenhäuser, Behinderten-Werkstätten und Hospize.
Laut Annette Kurschus (Theologin), die seit April 2024 als Seelsorgerin in Bethel arbeitet und die Ethikkommission der Stiftung leitet, ist der assistierte Suizid „mit dem christlichen Verständnis des Lebens als Gabe Gottes nicht vereinbar“. Die Seelsorgerin Annette Kurschus betont, dass assistierter Sterbehilfe dem christlichen Verständnis widerspricht und aber nicht von eigenen Mitarbeitern angeboten wird.
Der Leitsatz "Leben bis zuletzt" solle auch in Zukunft in allen Einrichtungen in Bethel weiterhin uneingeschränkt gelten. Deswegen soll versucht werden, jeden und jede einzelne vom Leben zu überzeugen. Man werde für das Leben werben.
Die Ethik-Kommission Bethel plant, in diesem Jahr einen Leitfaden zu erstellen, der Orientierung im Umgang mit Menschen bietet, die mit sich mit Sterbehilfe beschäftigen und planen. Selbst wenn diese Menschen auf ein würdevolles, selbstbestimmtes Sterben bestehen, wird ihnen seelsorgerische Unterstützung angeboten - ich denke dies sollte selbstverständlich sein.
Informationseinschränkungen, Informationsverbote und Hausverbote, wie es Beispielsweise der Gesetzentwurf von Lars Castellucci und Kolleg*innen plant und will, wird es in den Einrichtungen der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel nicht geben, so aktuelle Aussagen. Jedoch kann jede Einrichtung für sich untersagen, das Information, im O-Ton heißt es"das unaufgeforderte Verteilen von Werbematerial", durch eine Sterbehilfeorganisation untersagt werden kann.
Bethel respektiert jedoch das Recht der Bewohner auf selbstbestimmtes Sterben und erlaubt den Zugang von Sterbehilfeorganisationen. Dies basiert auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 und einer Handlungsempfehlung für Bethel-Mitarbeiter - basierend auf einem Gutachten von Thomas Gutmann, der an der Universität Münster Bürgerliches Recht, Rechtsphilosophie und Medizinrecht lehrt. Per Weisung kann grundsätzlich geregelt werden, dass sich Mitarbeitende der Einrichtungen der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel während deren Arbeitszeit an jeglicher Teilnahme an einer assistierten Sterbehilfe zu enthalten haben.
Kommentare, Ideen ... alles was konstruktiv ist, ist hoch willkommen.
ReplyDeleteIch lese diese immer, jedoch beantworten kann ich wegen Menge der Kommentare nicht alle.
Veröffentlichen werde ich keine Kommentare. DANKE