Q&A - Ärztliches Gutachten versus einer ärztlichen Stellungnahme
Der Sterbehilfeverein / die Sterbehilfeorganisation fragt nach einem ärztlichen Gutachten bzw. Stellungnahme - Was ist der Unterschied?
Ein ärztliches Gutachten und eine ärztliche Stellungnahme unterscheiden sich in mehreren Aspekten:
Zweckbestimmung, Zielsetzung und Umfang
Ärztliche Stellungnahme: In der Regel ist eine Ärztliche Stellungnahme recht kurz und bündig, geht in aller Regel darum auch nur auf spezifische Fragen und / oder Sachverhalte ein. Eine Ärztliche Stellungnahme gründet sich bzw. baut in aller Regel auf bereits bestehende medizinischen Unterlagen auf und gibt eine ärztliche, fachspezifische Einschätzung zu einem Patienten ab.
Ärztliches Gutachten: Ein ärztliche Gutachten ist umfassender und detaillierter. Es gründet sich bzw. baut auf eine gründliche Untersuchung und Bewertung des Patienten sowie eine ausführliche Darstellung der medizinischen / psychologischen Situation, unter Einbeziehung von vorhandenen Befunden und deren Interpretation und einer Begutachtung des Patienten. Gutachten werden meist in versicherungstechnischen Kontexten erstellt oder wie im Kontext der Sterbehilfe um die Abklärung einer Freiverantwortlichkeit sicherzustellen und die Wohlerwogenheit und Dauerhaftigkeit hier aber meist zu den medizinischen Aspekten.
Erstellung und Formalitäten und Verwendung:
Ärztliche Stellungnahme: Kann von jedem behandelnden Arzt erstellt werden und erfordert keine speziellen formalen Anforderungen. Ärztliche Stellungnahme werden oft für interne Zwecke, wie z.B. zur Klärung von Entscheidungen oder zur Unterstützung von Anträgen bei Sterbehilfevereinen aber auch bei Ärzten die ärztliche Hilfe leisten soll, verwendet.
Ärztliches Gutachten: Wird häufig von speziell qualifizierten Ärzten oder Sachverständigen erstellt und muss bestimmten formalen Kriterien entsprechen. Es wird oft im Auftrag von Versicherungen angefertigt, oder in unserem Kontext der Freitodbegleitung von anderen Institutionen, wie den Sterbehilfeorganisationen, -vereinen, angefordert und in der Folge von Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten unabdingbar gefordert wenn ein Zweifel an einer Freiverantwortlichkeit besteht / bestand. Das Ärztliches Gutachten dient im Ersten zur Klärung von Entscheidungen oder zur Unterstützung von Anträgen bei Sterbehilfevereinen aber auch bei Ärzten die ärztliche Hilfe leisten soll, und im Nachgang nach dem Versterben als Beweismittel bei der kriminalpolizeilichen Ermittlung und beim hoffentlich nicht folgenden rechtlichen Verfahren.
Ein Hinweis noch zu Psychiater versus Psychologen
Psychologen sind Wissenschaftler. Sie haben Psychologie studiert und befassen sich mit dem Lernen und Verhalten von Menschen. Die vier große Aufgaben bzw. Ziele sind das Beschreiben, Erklären, Vorhersagen von Erleben und Verhalten und die Entwicklung von Konzepte für die Veränderung von Erleben und Verhalten.
Psychiater haben ein Medizinstudium sowie eine entsprechende Facharztausbildung abgeschlossen. Sie sind Ärzte, dürfen Patienten behandeln und Medikamente verschreiben.
Ergänzung nach Hinweis aus den Social Media ergänze ich die Erläuterung zu ...
Psychologische Psychotherapeuten. In Deutschland bezeichnet die Berufsbezeichnung Psychologischer Psychotherapeut einen Psychologen, der nach einem Diplom- oder Masterstudium der Psychologie eine ergänzende Ausbildung zum Psychotherapeutischen Psychotherapeuten von drei (Vollzeit) oder fünf Jahren abgeschlossen hat und die Approbation (Unter Approbation versteht man die Genehmigung zur Berufsausübung für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und auch Psychotherapeuten und Tierärzte). zur eigenständigen Durchführung von Psychotherapie erlangt hat. Sozialrechtlich haben damit Psychologische Psychotherapeuten den Facharztstatus.
Ergänzend zu der Frage zu Gutachten beim Freitod / Sterbehilfe
Psychiatrisches Gutachten die Anerkennung bei Gericht und Sterbehilfevereinen finden sind in aller Regel von Psychiater eingefordert / erstellt worden.
Psychologische Psychotherapeut*innen, die als Sachverständige anerkannt sind,konnte ich bisland nur für den Bereich Neuropsychologie finden (Gutachten zum Beispiel zu Fragen einer Berufsunfähigkeit, Invalidität nach Unfall, der Erwerbsminderung in der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung sowie der Schwerbehinderung.). Jedoch noch nicht zum Bereich Sterbehilfe.
Frühere Artikel in diesem Kontext:
Psychiatrisches Gutachten - Inhalt und Kriterien
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