Update zu den Gesetzentwürfen für eine Neuregelung der Sterbehilfe

Die letzten Informationen teilte ich auf meinem Blog vor vier Monaten. Hier und heute ein kleines Update und Zusammenfassung der Gesetzentwürfe und Pläne.

Nun kann man über verschiedene Pressedienst erfahren, dass der gemeinsamen Antrag der beiden Abgeordnetengruppen um Frau Katrin Helling-Plahr und Renate Künast Fortschritte gemacht. Bislang haben beide Gesetzentwürfe eine Sterbehilfe außerhalb des Strafrechtes angedacht - es steht zu hoffen, dass dies immer noch so ist. Grob zusammengefasst ist in beiden Entwürfen der Aufbau eines Netzes von staatlich anerkannten Beratungsstellen geplant, die Sterbewillige ergebnisoffen aufklären und ihnen auch Alternativen zum Freitod aufzeigen bzw die Wege zu einem würdevollen Sterben ermöglichen. Über Details des fusionierten Gesetzentwurf wurde striktes Stillschweigen vereinbart.
Am Dienstag den 13.Juni 2023, 11:30h werden Frau Helling-Plahr und Frau Künast, sowie Helge Lindh, Lukas Benner, Nina Scheer, Till Steffen und Petra Sitte zu Gast sein bei der Bundespressekonferenz und zum Gesetzentwurf zur Regelung der Sterbehilfe für einen Freitod berichten.

Schlussabstimmung im Bundestag ist noch vor Sommerpause 2023

Wie nachfolgend geschrieben hat ein zweiter Entwurf - der Castellucci Entwurf  aktuell 111 Unterzeichner. Sollten sich die 69 Unterzeichner der Abgeordnetengruppe um Frau Katrin Helling-Plahr mit den 49 Unterzeichnern von Renate Künast zusammentun würde sich eine rechnerische knappe Mehrheit von 118 ergeben. Ob diese rechnerische Mehrheit ergibt steht in den Sternen, da nach der Überarbeitung des Strafrechtentwurf - der über Strafe Regeln schaffen will - und dem fusionierten Entwurf der beiden Abgeordnetengruppen die Menschlichkeit und Freiheit wenigsten ein Stückweit in deren Entwurf haben, bleibt abzuwarten. Die Schlussabstimmung im Bundestag ist noch vor der Sommerpause geplant - In der ersten Juliwoche welche die letzte Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause ist.

Der Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe um Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU), Kirsten Kappert- Gonther (Grüne), Petra Pau (Linke) und Benjamin Strasser (FDP) will die Hilfe für einen selbstbestimmten Freitod über Strafen, Strafandrohungen und einem Strafrechtgesetz regeln und sieht ein grundsätzliches Verbot von Vereinen vor, die eine menschliche und organisierten Sterbehilfe anbieten oder bestehende Vereine die Erfahrung gesammelt haben. Der Entwurf will über Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe einen würdevolles Sterben regeln bzw. reglementieren.

Nicht mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht, wäre nur eine Sterbehilfe nach dem Castellucci Entwurf, nur dann wenn ein sehr enges und strenges Regelwerk an Beratungspflichten und Wartezeiten erfüllt werden. Konkret sollen Sterbewillige im Regelfall mindestens zwei Untersuchungen durch Fachärztinnen beziehungsweise Fachärzte für Psychiatrie oder Psychotherapie sowie mindestens eine weitere Beratung absolvieren, dabei muss jeder Beteiligte und auch alle Helfer peinlich genau Fristen nicht unter oder überschreiten. Und wenn es doch geschafft wurde alle Hürden zu nehmen - setzt der Strafgesetzentwurf von den Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU), Kirsten Kappert- Gonther (Grüne), Petra Pau (Linke) und Benjamin Strasser (FDP) eine Frist bis zu dem der Sterbewillige den Freitod vollziehen muss - sonst werden alle Bemühungen nichtig und eine Sterbehilfe wieder strafbar. Der zweite Teil des Verbotsentwurf von Lars Castellucci - das Verbot für die Information, von der Abgeordnetengruppe meist als Werbung tituliert, letztlich sind damit alle Informationen um die Hilfe zur Selbsttötung gemeint, soll überarbeitet werden. Dieser Strafgesetzentwurf hat, meines Wissens, 111 Abgeordneten Unterzeichner.

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020, ist die Sterbehilfe, wie vor dem §217, der von 2015 bis 2020 galt, und der fast generell Sterbehilfe verboten hat, wieder straffrei und ohne jede Regelung möglich, was eine rechtliche Balanceakt zur Sterbehilfe hinterließ. Seit Februar 2020 können, wie meine Frau, und insbesondere Menschen mit tödlich verlaufenden, unheilbaren Erkrankungen, wieder würdevoll gehen, wenn es diese Menschen wollen. Aber es ist ohne eine verlässliche Regelung ihnen und allen Helfern nur sehr schwer möglich und wird ihnen nur risikobehaftet möglich gemacht.
Deshalb gibt es die Bestrebungen und die Notwendigkeit für eine Neuregelung -  insbesondere für Ärzte, Helfer und Angehörige und selbstredend für die Leidenden Menschen.


Interview mit Renate Künast

Renate Künast hat in einem Interview mit dem radioeins gesprochen. Frau Künast spricht zu ihren Gedanken zur Freiheit, den Gedanken zum Bundesverfassungsgerichtsurteil und dem Gesetzentwurf.


In diesem Kontext:

Gedanken zu drei Gruppenanträgen von Katrin Helling-Plahr, Renate Künast und Lars Castellucci (Februar 2023)

Wider dem Grundgesetz, Wider dem BVerfG & Wider der Würde (January 2023)

Debatten zu den Gesetzentwürfen - Expertenmeinungen

Zahlen und Fakten zur Sterbehilfe



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