Andere haben keinen Anspruch auf das eigene Leben

Die meisten Menschen erhoffen sich einen friedlichen und schmerzfreien Tod, der ihrem körperlichen und geistigen Verfall zuvorkommt und unter erträglichen Umständen für ihre Angehörigen stattfindet - am besten im Schlaf.

Hinsichtlich dieser Vorstellung dürften sowohl Befürworter als auch Gegner der Sterbehilfe übereinstimmen: Es ist ein Tod, den man jedem Menschen wünscht. Doch nur wenige Menschen erfahren einen solchen.

Diejenigen, die auf diese Art sterben möchten, können und wollen das Schicksal ihrer Lebensführung nicht einfach dem Zufall überlassen.
Diese Menschen benötigen die Möglichkeit, ihr eigenes Leben auf eine Art und Weise zu beenden, die ihren Vorstellungen von Würde, von Leben und deren Wünschen und Hoffnungen entspricht, bevor es zu einem sinnlosen und unerträglichen Zustand wird.
Doch wer sich offen für ein selbstbestimmtes Sterben ausspricht, trifft auf eine bemerkenswerte Mischung aus Meinungen bishin zu strengen Ideologien. Trotz wiederholter Umfragen, die zeigen, dass die Mehrheit der Menschen (Zahlen und Fakten) eine "zivilisierte" und würdevolle Option zum selbstbestimmten Tod wünscht, vermengen gewählte Volksvertreter und eine Reihe einflussreicher Institutionen und Verbände, allen voran die Kirchen Suizide mit Freitoden, bringen Suizidprävention mit Freitodgesprächen zusammen, und plädieren nachdrücklich dafür, würdevolles, selbstbestimmtes, und wohlerwogenees Sterben und deren Begleitung so weit wie möglich zu verhindern oder einzuschränken. Sie ignorieren oberste Gesetze, oberste Urteile, und die Wünsche der Menschen oder reagieren 'nur' mit stummem Widerstand.

Das engagierte Wohlfahrtsdenken und die Fürsorgebemühungen  von Staat und Gesellschaft übersehen oder negieren oft die quälenden Probleme und das Leiden der Betroffenen.

Die Tatsache, dass die Gesellschaft kranke und alte Menschen, die mit ihrem Leben hadern, nicht einfach aufgibt, sondern sich dazu herausgefordert fühlt, Mitgefühl, Fürsorge und andere gemeinschaftsfördernden Eigenschaften zu entwickeln, ist eine zivilisatorische Errungenschaft, die hochgeschätzt und bewahrt werden muss. Aber andere Personen haben keinen Anspruch auf das eigene Leben.
Dies zeigt sich auch in den vielfältigen Leistungen des sozialen, gesundheitlichen und pflegerischen Systems - wie auch der Palliativmedizin und Palliativversorgung und Hospiz. Dies darf jedoch nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass die Motive, die Menschen zum Freitod bewegen, weit komplexer sind, als dass sie durch medizinische Maßnahmen - sei es palliative, psychiatrische oder pflegerische - aufgefangen werden könnten.


Gedanken:

Wenn jemand „gut sterben“ und „gut von dieser Welt gehen kann“ ist dies soviel wert. Wobei „gut sterben“ für jeden etwas anderes ist. Für die einen bedeute es einfach, nur einzuschlafen, für die anderen, mit der Familie am Bett den letzten Atemzug zu tun.
Und der Wunsch von Menschen, ihrem Leben ein Ende zu setzen, ist nicht schlechthin Ausdruck einer krankhaften Störung der Fähigkeit zur Selbstbestimmung, ein Suizid - man muss es immer ernst nehmen - und beim Zuhören raushören, ist es der Wunsch eines Suizids, der Tötung von sich selber - oder der Wunsch nach vielen Gedanken 'gut sterben' zu wollen 'gut ableben' zu wollen. Dann ist es ein Freitod und damit stets wohlüberlegt, wohlabgewogen, wohlgeplant und wenn es überdies freiverantwortlich ist, können wir es als Freunde, Familie und Gesellschaft es bedauern und betrauern, doch wir müssen aus unzähligen Gründen eine solche freie Entscheidung respektieren und akzeptieren.

'Gut sterben' bedeutet für die einen einfach nur einzuschlafen, für die anderen, mit der Familie am Bett den letzten Atemzug zu tun. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass der Großteil der Menschen zu Hause sterben wolle, das aber, aus Angst, er oder sie könne jemandem zur Last fallen, nicht ausspreche und entgegen dem eigenen Wunsch sich von außen gezwungen fühlen, gedrängt fühlen beispielsweise in ein Hospiz zu gehe. Ich findet es wichtig, dass man am Ende seines Lebens der Mensch sein darf, der man ist, und sich nicht zurücknimmt, weil man in fremder Umgebung ist, Familie einen zum Leiden zwingt da, die Anderen nicht den Leidenden Menschen verlieren wollen, den selben Zwang heißen auch viele Angehörigen von religiösen Gruppen für richtig.
Dabei gilt das grundgesetzlich geschützte Freiheitsrecht des Art. 4 Abs. 1 und Art 2 Abs. 1 GG - welche den Einzelnen das Recht geben, ihren Überzeugungen folgend zu leben, aber auch zu sterben.

Aufgrund einer ergebnisoffenen Abklärung von Suizidabsichten versus Freitodwünsche, die sich versichert, dass der Sterbewille auf einer in sich stimmigen und wohlerwogenen Entscheidung, frei von einem Einwirken Dritter beruht und die sich ohne paternalistische Interventionen noch einmal bemüht, Sterbewillige für ein Weiterleben zu gewinnen, sollte diesen Menschen der Zugang zu Medikamenten nicht länger versperrt oder erschwert werden, und deren Leben eigenständig und eigenhändig ein Ende setzen zu können, wenn es ihnen unerträglich geworden ist oder wird.

Dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom Februar 2020 ist es zu verdanken, dass die unsäglichen Jahre von 2015 bis 2020 der Geschichte angehörten. Auch wenn religiös getriebene Personen und Interessenverbände und Politiker wie Abgeordnetengruppe um Prof. Dr. Lars Castellucci, Ansgar Heveling, Dr. Kirsten Kappert Gonther, Petra Pau, Stephan Pilsinger, Benjamin Strasser, Kathrin Vogler, Katrin Göring-Eckardt, Hermann Gröhe, Hubertus Heil (Peine), Mechthild Heil, Julia Klöckner, Michelle Müntefering, Dr. Rolf Mützenich, und Cem Özdemir,  Claudia Roth (Augsburg),  Jens Spahn und weitere sich sehr schwer tun das Urteil des Bundesverfassungsgericht anzuerkennen und einen Freitod zuzulassen.
Befürchtungen, die Akzeptanz selbstbestimmten Sterbens könne zu einem Dammbruch führen, haben sich bisher nirgends bestätigt. Diese Dammbruch 'Schreckensgespenster werden, ohne Belege dafür zu haben, sehr gerne von oben genannten Abgeordneten genannt.

"Wir mögen seinen Entschluss (von Sterbewilligen) bedauern, wir dürfen alles versuchen, ihn umzustimmen, wir müssen seine freie Entscheidung aber in letzter Konsequenz akzeptieren". So beendete der Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Februar 2020 seine Erklärung zur Nichtigerklärung von § 217 Strafgesetzbuch (StGB) - und die Gesellschaft und auch unser Parlament sollte diesem Gedanken weiterverfolgen.

Das Recht auf Selbstbestimmung für das Leben und für das eigene Sterben






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