Podcast durch den Humanistische Verband Deutschlands (HVD) zur Sterbehilfe
Es beginnt schon mit dem Blick auf die aktuelle Situation – die Sterbehilfe wird als Grauzone betitelt – Ja es gibt einiges bis viel zu verbessern und zu klären aber seit Februar 2020 sind Freitodbegleitungen legal und finden in einem gesicherten Rechtsrahmen statt – die Nutzung des Wortes Grauzone hinterlässt etwas Zwielichtiges. Weiter geht es mit dem der Betitelung ‚Assistierter Suizid‘ … ich werde nicht müde mit Blick auf die Voraussetzungen für eine Freitodbegleitung darauf hinzuweisen, dass das Wort Suizid nur in Verbindung mit einem Suizid verwendet werden sollte.
Spricht man mit Menschen über Suizid oder sucht nach Suizid, die diese Bildlich visualisieren dann kommt an zu Bildern von …
- Ersticken, Strangulieren, Erhängen
- Drogen, Arzneimittelmissbrauch
- Sturz in die Tiefe
- Feuerwaffen
- Suiziden durch Überfahren
… um nur die sechs häufigsten Selbstmordmethode zu nennen. Keiner dieser Methoden hat etwas mit dem zu tun was ein Freitod ist, symbolisiert, verkörpert … nämlich …Selbstbestimmung, Freiheit im Leben in guten und schlechten bis schlechtesten Zeiten
Eine Freitodbegleitung hat zur Voraussetzung …
- Freiverantwortlichkeit, Urteils- und Entscheidungsfähigkeit: die Person weiß, was sie tut und kann die Tragweite ihrer Entscheidung erfassen.
- Sterbeentscheidung ist wohlerwogen, nachhaltig und dauerhaft und wurde nicht im Affekt getroffen.
- Die Person ist informiert und aufgeklärt - kennt mögliche Alternativen und hat diese abgewogen.
- Die Entscheidung wurde ohne Druck durch Dritte getroffen
- Tatherrschaft - Den letzten Schritt muss der Sterbewillige selbst vollziehen.
Und wenn dann Frau Gita Neumann dann die Kosten der Sterbehilfevereinen die in Deutschland und der Kosten in der Schweiz in einem Atemzug und Satz zusammenwirft fiel es mir schwer weiter zuzuhören. Die real anfallenden Kosten kann man auf meinem Blog nachlesen.
Recht gebe ich Frau Gita Neumann uneingeschränkt wenn es um die fehlenden Regelungen für Ärzt*innen geht, die helfen wollen wenn diese wollen. Frau Gita Neumann betont sehr gut den bedauernswerten Status Quo und die unabwägbaren juristischen Folgen für Ärztinnen und Ärzte. Überdies wünsche ich mir eine gute psychosoziale Unterstützung für Helfer, ob nicht-medizinische oder medizinische, durch Intervisionen und Supervisionen.
Regelungen wie ich mir diese erhoffe habe ich in diesem Artikel zum 4jährige des Urteils des Bundesverfassungsgerichts formuliert.
Podcast durch den Humanistische Verband Deutschlands (HVD)
Link zum Script zum nachlesen.
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