Wie werden in wenigen Tagen die Abgeordneten über die Sterbehilfe abstimmen?
Es gab zunächst drei Gruppen mit verschiedenen Gesetzesinitiativen, die die Sterbehilfe in Deutschland neu regeln wollten. Mittlerweile haben sich zwei Gruppen zu einem Vorschlag zusammengetan.
Wie bei Fragen der Ethik üblich gibt es keinen Fraktionszwang, die Vorschläge werden fraktionsübergreifend von Parlamentariern unterstützt. Auch wenn ein Schreiben welches aus dem Büro Castelucci an Abgeordnete versendet wurde etwas anderes suggeriert- dieses Schreiben ist im Netz publiziert wurden- Danke an die / den Unbekannten.
Was sind die Formen der Sterbehilfe siehe unten.
Der erste Entwurf ist wider Grundgesetz, Bundesverfassungsgericht und gegen die Menschlichkeit
Die Abgeordneten-Gruppe um Lars Castellucci sieht sich selbst als eine Gruppe die die Suizidprävention stärken, selbstbestimmtes Leben und Sterbehilfe ermöglichen wollen - der Entwurf verfehlt diese elementaren Dinge vollkommen und in gänzlicher Breite und Tiefe. Zumal der Entwurf, nach meiner Ansicht und nach Expertengruppenansicht noch weiter das selbst gesteckte Ziel verfehlt - in fast jedem Absatz des Gesetzentwurfs finden sich Ablehnung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, Ablehnen des Grundgesetz, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und Einschränkungen der InformationsfreiheitDer erste Gesetzentwurf der Abgeordneten um den SPD-Politiker Lars Castellucci und sieht vor, dass Assistierte Sterbehilfe grundsätzlich strafbar ist (letztendlich somit nur eine Neuauflage des verbotenen und verfassungswidrigen Paragraf 217 der von 2015 bis 2020 zu Leid und Brutalsuiziden führte), unter bestimmten Voraussetzungen, und bei Durchlaufen eng gesetzten Hürden und Formalien aber erlaubt sein könnte, wenn überdies Zeitliche Vorschriften exakt eingehalten werden und der Sterbewillige auch dann innerhalb eines Zeitlimits den Sterbewunsch auch durchführen wird / durchgeführt hat - ansonsten werden alle Anstrengungen wertlos und wieder für alle Beteiligten und Helfer strafbar.
Ehrlich gesagt mehr Würdelosigkeit, Unmenschlichkeit und Ablehnung unseres Grundgesetz kann ich mir kaum vorstellen.
Der zweite Gesetzentwurf ( PDF )
Eine Gruppen um die Grünen-Politikerin Renate Künast und die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr hatten zunächst zwei verschiedene Vorschläge eingebracht, die sie vor einigen Wochen zusammengeführt haben. Die Gruppen waren sich einig gewesen, dass es keine strafrechtliche Regelung zur Sterbehilfe geben soll. Ein "psychiatrisches Gutachten", wie es im Entwurf von der Gruppe Castellucci enthalten ist, würde das Recht auf Autonomie und Selbstbestimmung auf den Kopf stellen.
Nochmals auf unser Bundesverfassungsgericht zurück zu kommen und den Aufruf eine neue Regelung zu finden - bitte lesen Sie hierzu auch meine früheren Artikel.
Ich schau skeptisch in die Zukunft mit den geplante Neuregelung und Hürdenlaufen zu einer Sterbehilfe.
Nochmals - ich denke eine Neuregelung der Sterbebeihilfe oder gar einen aufgewärmten, bereits verbotenen §217 STGB braucht niemand, oder einen anderen gesetzlich Hürdenlauf - all dies ist nicht zwingend erforderlich wenn ...
Die Abgeordneten schlagen vor, Sterbewilligen den Zugang zu tödlich wirkenden Medikamenten zu ermöglichen, wenn sie zuvor eine Beratung in Anspruch genommen haben. In Härtefällen - wenn sich jemand "in einem existenziellen Leidenszustand mit anhaltenden Symptomen" befindet - soll ein Arzt auch ohne Beratung die Mittel verschreiben dürfen. Einen Anspruch darauf soll es aber nicht geben. Findet sich kein Arzt, der zur Verschreibung der Mittel bereit ist, soll die im jeweiligen Bundesland zuständige Behörde entscheiden. Im Gesetzentwurf finden sich damit Ideen der ursprünglich zwei Gruppen wieder, unter anderem das von Helling-Plahr angestrebte bundesweite Beratungsnetz. Ja auch hier finden wir einen Hürdenlauf. Aber dieser könnte bewältigbar sein.
Nochmals auf unser Bundesverfassungsgericht zurück zu kommen und den Aufruf eine neue Regelung zu finden - bitte lesen Sie hierzu auch meine früheren Artikel.
Ich schau skeptisch in die Zukunft mit den geplante Neuregelung und Hürdenlaufen zu einer Sterbehilfe.
Nochmals - ich denke eine Neuregelung der Sterbebeihilfe oder gar einen aufgewärmten, bereits verbotenen §217 STGB braucht niemand, oder einen anderen gesetzlich Hürdenlauf - all dies ist nicht zwingend erforderlich wenn ...
- Wenn das Betäubungsmittelgesetz optimiert wird
- Ärzt*innen brauchen von Ärztekammer unmissinterpretierbare Regelungen (siehe hierzu auch "Ärztliche Unterstützung bei Sterbehilfe")
- Exekutive in Deutschland (Staatsanwaltschaft, Polizei und Kriminalpolizei) brauchen ebenso klare Regelungen und Fortbildungen (ich habe bislang nur wenige Beamte erlebt die über die aktuelle Rechtslage seit 2020 aufgeklärt sind - Polizeiliche Ermittlung im Fall eines Freitod)
... alle anderen Fälle decken die bestehenden Gesetze und das bestehende Strafgesetzbuch ausreichend ab, wie auch der aktuelle rechtliche Status Quo und die Freitode in dieser Zeit zeigen Zahlen und Fakten zur Sterbehilfe - Diagnosen und Gründe - Zahlen zur Sterbehilfe in Deutschland 2021.
Kommentare sind willkommen. Ich lese die eingehenden Kommentare, und antworte nach Bedarf und Möglichkeit. Aber werde keine Kommentare veröffentlichen.
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