Sterbehilfe eine ethische Zwickmühle

In jedem Fall in der Gesellschaft, in Politik und dem gesetzlichen Rahmen, in der Philosophie, Weltanschauung, Religionen finden die Problematiken der Sterbehilfe deren zentralen Themen in den ethischen Debatten.

In der Debatte treffen die Betrachtungsweisen, Voraussetzungen und Bewertung menschlichen Handelns und das methodische Nachdenken über die Moral und Ethischen Betrachtungen aufeinander - auf der einen Seite die christlichen Ethiken und andere dogmatische geistige Korsetts -  zum anderen liberalere Auffassung - bis hin zu Personen und Gruppen die Relativität oder Subjektivität aller Werte proklamieren oder Leuten von unterschiedlichsten und persönlichen Meinungen, die die Debatte ebenfalls prägend und bereichern

Die unterschiedlichen Ethisch / Moralischen Bewertungen und Ansichten beruhen, so nehme ich es wahr, auf einem unterschiedlichen Menschenbild, aus dem jeweils eine andere moralische Forderung erwächst. 

Politische Debatte

Diese Debatte bzw nicht vollzogene Debatte läßt sich sehr gut an den Gesetzentwürfen der Parteien ansehen und ablesen. Der Gesetzesentwurf der Bundestagsabgeordneten Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Benjamin Strasser (FDP) und Kathrin Vogler (Linke) zeigt sehr deutlich, dass in einer einzelnen sehr kleinen Ethischen 'Blase' deren Gesetzentwurf debattiert wurde.  Ein Ringen um eine Antwort und Gesetzesentwürfe um die Politiker*innen Katrin Helling-Plahr (FDP), Karl Lauterbach (SPD) und Petra Sitte (Linke) zum einen und zun Anderen um die Grünen-Bundestagsabgeordneten Renate Künast und Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) fand sehr eindeutig nicht nur innerhalb einer Ethikgruppe statt, sondern diese beiden Entwürfe haben sich bemüht die komplexen, politischen und gesellschaftlichen Debatten eine mögliche Antwort und einen Gesetzentwurf zu liefern.

Ich denke ...

In der Diskussion über die Sterbehilfe spielen moralische und ethischen Fragen eine große, wenn nicht einer der Wichtigsten - da sich sowohl die ausführende bzw. involvierte Person (allen voran der Patient und Sterbewillige) als auch der mit der Sache vertraute Arzt oder weitere Dritte Helfer in einem möglichen Gewissenskonflikt befindet oder werden.

In meinem Verständnis kann es überhaupt nur eine ärztliche Aufgabe sein, beim Beenden des Leben zu helfen - da dort der höchste Sachverstand ist - aber der Verstand und das Selbstverständnis des Sterben-Wollen liegt nun mal bei dem Lebenden der Sterben will.

  • Wie erreicht man das größtmögliche Wohl des Patienten, welches im Vordergrund einer jeden Behandlung stehen muß? 
  • Welche Handlungen kann man von einem Arzt abverlangen und dann auch erbitten?
  • Kann man von einem Arzt erwarten, dass er seinen Patienten durch die eigene Handlung, mithin aktiv, tötet? Wenn der Patient aktiv es nicht mehr tun kann.
  • Es sollten die sicheren Rahmenbedingungen und -umstände sowie Rechtssicherheit geschaffen werden, dass der Arzt seinem Patienten das zum Tod führenden Medikament zur Verfügung stellt und die Einnahme überwacht und / oder begleitet.

Aber selbst wenn dies alles gegeben ist wird es schwer genug sein - dass ein Arzt dieses Vorgehen mit seinem Gewissen vereinbaren kann, sicher weiß dass dies der unwiderrufliche Wunsch war und dass es keinen anderen mehr geben konnte. Und selbst dann, werden einem Menschen, den Helfern und dem Arzt eventuell deren aktuell übermannenden Zweifel oder auch später folgenden Zweifel zerbrechen können. Dies sollte jedem klar sein, die oder  der einen Anderen um Hilfe bittet ...

  • einen Arzt um eine Bescheinigung, 
  • einen Psychiater um ein Gutachten, 
  • einen Apotheker um das Medikament.

Abschließend bin ich der Meinung

Eine ethisch und moralische  'richtige' Entscheidung über die Ausführung einer Sterbehilfe (Begleitet, passiv, aktiv, oder indirekt) kann nur mit genaue Kenntnis der individuellen Sachlage getroffen werden und ganz gleich welche ethischen Grundsätze eine Argumentation stützen und ein Gesetz einen Rahmen setzt, so kann, so notwendig die vorgenannten Argumente und Rahmenbedingen auch sind, eine allgemeine Beurteilung doch niemals den individuellen Ansprüchen der Betroffenen gerecht werden,

Aber ich möchte diesen Artikel nicht schließen mit einer weiteren festen Überzeugung. Ich sehe es nicht nur und ausschließlich als die privilegierte Aufgabe eines Arztes oder einer Ärztin, Leben auf die Welt zu helfen, zu bewahren - aber auch im Schlimmsten auch am Ende zu einem würdigen Ende zu helfen.


In diesem Zusammenhang ein Link zu einem früheren Artikel:

Ärztliche Unterstützung bei Sterbehilfe



Und weitere Artikel in diesem Zusammenhang:

Patientenverfügungen - Vorsorgemappe

Befreiung / Modifizierung der Garantenpflicht

Wer darf Sterbehilfe beanspruchen?

Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Sterben und Tod sollte und darf keine Tabus mehr sein.

Hilfe zur Sterbebegleitung finden - Lebensbericht - Persönlicher Brief(e)



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