Frankreichs Entscheidung zur aktiven Sterbehilfe
Die französische Nationalversammlung hat mit 305 zu 199 Stimmen einen Gesetzesentwurf zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, dass volljährige französische Staatsbürger oder dauerhaft in Frankreich lebende Personen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf medizinisch assistierten Sterbehilfe erhalten können.
Der Gesetzesentwurf muss nun vom französischen Senat geprüft werden. Sollte er dort ebenfalls verabschiedet werden, könnte das Gesetz voraussichtlich Ende 2026 in Kraft treten
Ein Entscheidung der Menschlichkeit
Präsident Emmanuel Macron bezeichnete das neue Gesetz als ein „Gesetz der Brüderlichkeit“, das den Wunsch von Patienten nach einem selbstbestimmten Lebensende respektiert. Die Entscheidung, aktive Sterbehilfe zu ermöglichen, wurde durch einen Bürgerkonvent unterstützt, der sich mehrheitlich dafür aussprach, sowie durch den französischen Ethikrat, der unter bestimmten Bedingungen grünes Licht gab.
Voraussetzungen für den Zugang
Das Gesetz sieht vor, dass volljährige, urteilsfähige Personen mit einer unheilbaren und lebensbedrohlichen Krankheit, deren Leiden nicht anders gelindert werden können, unter bestimmten Bedingungen um aktive Sterbehilfe bitten können.
Antragsteller müssen mindestens 18 Jahre alt sein und die französische Staatsbürgerschaft besitzen oder dauerhaft und legal in Frankreich leben.
Dabei müssen mindestens zwei Ärzte die Entscheidung prüfen, und es gelten strenge Wartezeiten sowie die Möglichkeit der Ablehnung durch das medizinische Personal aus Gewissensgründen. Die betroffene Person muss an einer schweren, unheilbaren Krankheit leiden, die zu einem absehbaren Tod führt. Die Lebenserwartung sollte auf maximal sechs bis zwölf Monate begrenzt sein.
Es muss ein unüberwindbares physisches oder psychisches Leiden vorliegen, das nicht gelindert werden kann. Der Patient muss voll zurechnungsfähig sein. Personen mit fortgeschrittenem Alzheimer oder anderen schweren psychischen Erkrankungen sind daher ausgeschlossen. Der Wunsch nach Sterbehilfe muss klar und dauerhaft geäußert werden. Nach der ersten Äußerung erfolgt eine Bedenkzeit von 48 Stunden. Innerhalb von zwei Wochen muss eine Entscheidung durch ein ärztliches Gremium getroffen werden.
Der Patient kann das tödliche Medikament selbst einnehmen, sofern er dazu in der Lage ist. Andernfalls kann ein Angehöriger oder ein Arzt die Verabreichung übernehmen.
Ärztliches Personal hat das Recht, sich aus Gewissensgründen zu weigern, muss jedoch eine Weitervermittlung sicherstellen.
Gesellschaftlicher Konsens und ethische Verantwortung
Die breite Unterstützung in der Bevölkerung, mit Umfragen zufolge etwa 85 % Zustimmung zur aktiven Sterbehilfe, zeigt einen gesellschaftlichen Konsens für die Anerkennung des Rechts auf ein selbstbestimmtes Lebensende. Das Urteil stellt einen ethischen Fortschritt dar, der den Respekt vor der Autonomie des Einzelnen betont und gleichzeitig die Verantwortung des Staates in der Bereitstellung von Alternativen wie der Palliativmedizin anerkennt.
Stärkung der Palliativmedizin
Gleichzeitig wird die Palliativmedizin gestärkt, um sicherzustellen, dass Patienten nicht zwischen unzureichender Schmerzbehandlung und aktiver Sterbehilfe wählen müssen. Der Staat plant, in den nächsten Jahren erhebliche Mittel in die Verbesserung der Palliativversorgung zu investieren.
Fazit
Frankreichs Entscheidung zur aktiven Sterbehilfe unter strengen Bedingungen ist ein ethischer Fortschritt, der den Respekt vor der Selbstbestimmung von unheilbar kranken Menschen in den Mittelpunkt stellt.
Die Entscheidung zeigt, dass eine Gesellschaft in der Lage ist, schwierige ethische Fragen verantwortungsbewusst zu beantworten und dabei sowohl die Autonomie des Einzelnen als auch die Verantwortung des Staates zu berücksichtigen.
Alles in allem sehr gute Ansätze - wenn ich nicht alles so unkritisch sehe.
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