Sitzung Bundestag - Öffentliche Anhörungen zur Sterbebegleitung - 28.November 2022

Sitzung - Öffentliche Anhörungen zur Sterbebegleitung - 28.November 2022

Montag, 28. November 2022, 14:00 Uhr 

Zeit: Montag, 28. November 2022, 14 Uhr bis 19 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Mit dem Gesetzentwurf im Deutscher Bundestag - Drucksache 20/904 / 20. Wahlperiode vom 07.03.2022 würden noch dunklere Zeiten anbrechen als wir jemals in Deutschland hatten.

Alle drei Entwürfe haben ihre Hürden und Herausforderung für Sterbewillige auf ein würdiges Sterben aber dem Gesetzentwurf von Herrn Castellucci geht es nicht nur Suizidprävention - dies machte Herr Castellucci in einem persönlichen Gespräch mit mir, in Nebensätzen, sehr deutlich.

Aber das wirklich Beängstigende ist die Neuauflage des §219a - Faktisch droht der Entwurf des aktuellen Entwurfs des §217a jedem außer Ärzten, Krankenhäuser oder Einrichtungen die Veröffentlichung in Text, Bild oder Ton zum Freitod oder Sterbehilfe anbieten mit Freiheitsstrafen mit bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafen oder auch  Ärzten, Krankenhäuser oder Einrichtungen die nicht konform zum §217 Absatz 2 informieren.

Im ersten Absatz heißt es  ...

"Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Absatz 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise

1. eigene oder fremde Hilfe zur Selbsttötung oder

2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zur Selbsttötung geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung

anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekannt gibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

... das mag für nicht Juristen auch alles nachvollziehbar klingen - aber man muss es mit der juristischen Brille und Gehör lesen. Grob anstößig im Sinne des Gesetzentwurfs für den  § 217a  sind jegliche Veröffentlichung in Text, Bild oder Ton dann, wenn es als anreißerischer oder den Freitod, die Sterbehilfe, verherrlichender Weise angesehen werden kann.
Somit muss es ein Dritter nur als reißerisch oder grob anstößig empfinden und somit wäre der Sachverhalt und damit Strafbestand erfüllt.

Gemeinnützige oder andere Formen der Sterbehilfe-Vereine und -Gruppen werden durch den § 217 faktisch verboten. Sprich einen Arzt zu finden wird damit noch schwerer als bislang. Auch diesen Blog müsste ich umgehend löschen und dürfte ihn nicht weiter nutzen.



Hier für jeden der die Redebeiträge der Bundestagsabgeordneten hören will und die Zusammenfassung und Links zu den Gesetzentwürfen:

Sterbehilfe - Gesetzesentwürfe verschiedener Parteien - January 27, 2022

Debatte zum Thema „Sterbehilfe“ des Bundestag - Mai 2022

Orientierungsdebatte - 1. Lesung im Bundestag zur Sterbe­hilfe - Juni 2022

Debatte zum Thema Suizidhilfe & Gesetzentwürfe vom April 2021


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