Im Sterben sind wir alle Neuling und Unerfahrener - aber wir wollen meist kein Leid erfahren

Es gibt kaum etwas mehr persönlicher ist als das Leben und dem Sterben - den Gefühlen, den Ängsten, Sorgen aber auch der Trauer die damit einhergeht und dem Tod.
Die Auseinandersetzung mit dem Leben und Sterben sowie dem Tod in unserer Gesellschaft nimmt zu. Und dies ist auch gut so. Achtsamkeit, Selbstwahrnehmung und Glück gehören zum Leben und damit auch das Sterben und das unvermeidbare Ende im Tod.
Diese Auseinandersetzung ist sicherlich auch bedingt und notwendig durch den demografische Wandel - In den nächsten Jahrzehnten werden die Sterbefälle merklich ansteigen. Dafür sorgt die zunehmende Alterung der Gesellschaft. 

Die Mehrheit der Menschen will würdevoll und nach Möglichkeit schmerzfrei, nah am Gewohnten, selbstbestimmt, sozial eingebunden und gut versorgt sterben und am Ende nicht mehr nur existieren. Dieses Idealbild teilen Frauen wie Männer, Junge wie Alte, Arme wie Reiche, Menschen jeglicher Herkunft. und zumeist jeglicher Glaubens- und Weltanschauung.

Bei Studien und Befragungen würden die meisten Menschen am liebsten sterben, ohne vorher pflegebedürftig zu werden oder ihre vertraute Umgebung verlassen zu müssen. Um denjenigen, die eine Pflege wünschen, auch eine würdige Pflege anbieten zu können bedürft es auch dazu eine gesellschaftliche Auseinandersetzung. (Siehe dazu:  Würdig Leben - Gedanken zur Pflegesituation)

Ebenso wollen die Allermeisten möglichst lange selbstbestimmt leben zu können. Dabei ist es diesen Personen wichtig, sich auf nahestehende Angehörige verlassen zu können und ebenso im Kreise ihrer Vertrauten sterben.

Die Würde des Menschen ist unantastbar

Die Würde des Menschen ist unantastbar im Leben UND in den schwersten Zeiten und damit auch in Zeiten des Leidens und Sterbens. Wesentlich wird damit, in meinen Augen, auch das selbstbestimmten Sterben. Unser Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 entschieden:  Es gibt ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
Der Paragraf 217 des Strafgesetzbuch, der von 2015 bis 2020, im Prinzip, Sterbehilfe in Deutschland völlig unmöglich machte,  verstößt gegen das Grundgesetz.
In den Jahren von 2015 bis 2020 sorgte der § 217 StGB dazu, dass das Recht auf Selbsttötung in weiten Teilen faktisch unmöglich war.
Ich sehe es wie unser Grundgesetz und unser Bundesverfassungsgericht, ich bin der Auffassung, dass Menschen, die den Freitod wünschen, ein unerträgliches Leiden beenden wollen, sei es durch eine Krankheit oder Alter bedingt, oder anderweitig, auch die Möglichkeit dazu haben sollten. Und seit dem Urteil im Februar 2020 ist es auch wieder möglich.
Nicht nur das Gericht, auch eine überwältigende Mehrheit unserer Bevölkerung befürwortet Sterbehilfe. Wie repräsentative Umfragen von Infratest Dimap belegen befürworten 80 bis 88 % der Bevölkerung, dass es Ärzten erlaubt sein sollte, Schwerkranken beim Suizid zu helfen in den Formen der Beihilfe zum Sterben, Indirekte Sterbehilfe, und Passive Sterbehilfe. Und selbst zur Aktiven Sterbehilfe werden die Befürworter immer mehr von Jahr zu Jahr.
Auch wenn das Bundesverfassungsgericht klar und unmissverständlich festgestellt hat, dass der Gesetzgeber ein Schutzkonzept zur Sicherung der freien Willensbildung entwickeln muss. Auch wenn die Parlamentarier in der Verantwortung stehen dauert die Debatte nun schon fast drei Jahre Zeit - das ist immens lange zumal das Urteil absehbar war. Diese Debatten führten nun endlich zu drei Gruppenanträgen. (siehe dazu: Gedanken zu drei Gruppenanträgen von Katrin Helling-Plahr, Renate Künast und Lars Castellucci)


In diesem Zusammenhang weitere Artikel:

Freiverantwortlichkeit - Einsichtsfähigkeit, Urteilsfähigkeit und Entscheidungsfähigkeit

Sterbehilfe - Organisation, Hilfe finden, Kosten

Patientenverfügungen - Vorsorgemappe









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  1. Kommentare sind willkommen - ich lese und beantworte Kommentare - Kommentare werden nicht veröffentlicht

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