Pressekonferenz DGHS - Doppeltes Vier-Augen-Prinzip hat sich bewährt

Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), legte in einer Pressekonferenz in Berlin, die steigende Anzahl und Gründe der von der DGHS im letzten Jahr geförderten assistierten Sterbefälle dar.
Für das Jahr 2023 gibt, die DGHS, eine Zahl von insgesamt 419 ärztliche Freitodbegleitungen für DGHS-Mitglieder in Deutschland an, im Vergleich zu 229 im Jahr 2022, und 120 in 2021, was einem moderat, wachsenden Trend entspricht. (weitere Zahlen und Fakten zur Sterbehilfe - Diagnosen und Gründe - 2021-2023)

Die Betreuung jedes Einzelnen beinhaltete qualifizierte Fallbearbeiter in Verbindung mit Sterbe-Teams, bestehend aus Juristen und Ärzten, und nach Wunsch auch Angehörigen oder Vertrauenspersonen. Zusätzlich wurde eine fachärztliche Meinung eingeholt, wenn die Freiverantwortlichkeit des Sterbewilligen in Frage gestellt wurde.

Die Beweggründe gliederten sich in fünf Kategorien:

  • Lebenssattheit (Artikel zur Lebenssattheit)
  • Krebs
  • Neurologische Krankheiten
  • Multiple Erkrankungen
  • und eine Gruppe mit verschiedenen Motiven

In 2023 wurde bei wenigen Personen mit psychiatrischer Vorgeschichte eine freiverantwortliche Entscheidung vermutet. Insgesamt wurden 34 Anträge im Laufe des Verfahrens abgelehnt.

Abbildung / Grafik der Beweggründe: © DGHS

Prof. Robert Roßbruch ging weiterhin auf die Altersstruktur ein. Die Altersgruppe, die mehrheitlich assistierten Sterbehilfe in Anspruch nimmt, sind überwiegend Personen im hohen Alter, vorwiegend zwischen 80-89 Jahren, dann 70-79-Jährige, und schließlich über 90-Jährige.

Prof. Roßbruch sprach auch über die Gerichtsverfahren gegen die Ärzte Dr. Johann F. Spittler und Dr. Christoph Turowski, die eigenständig handelten, ohne Rücksprache mit einem Verein. Er schlussfolgerte, dass die aktuellen Strafgesetze ausreichen, um eine Grenze für unterstützende Maßnahmen zu definieren.

Obwohl viele Anrufer die Schluss.PUNKT-Beratungslinie mit Anfragen wegen einer psychiatrischen Diagnose kontaktieren, meint Roßbruch, dass das Vier-Augen-Prinzip effektiv sei, basierend auf den Erfahrungen aus vier Jahren Vermittlung von Sterbehilfe.

Hinsichtlich eines Gerichtsurteils zum Medikament Natrium-Pentobarbital plädierte Roßbruch dafür, dass Gesetze aktualisiert werden sollten, um Ärzten zu erlauben, das Medikament zur Selbsttötung zu verschreiben. 

(27.Februar 2024 - Pressekonferenz in Berlin - Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS))


Anmerkung von mir, ich kann Prof. Roßbruch Haltung und Argumente folgen. Meine Sorge ist nach wie vor, die Gefahr der einfachen Weitergabe, Missbrauch bis hin zu Tötungen bei einem Oral-Einnehmbaren Medikament. Da eine Infusion auch von Laien anlegbar ist, dies allen rechtlichen und berufsrechtlichen, und Haftungsrechtlichen Maßgaben entspricht, favorisiere ich ein Infusionsmedikament welches zu dem schneller wirkt, komplikationsfreier ist und kaum missbräuchlich einsetzbar ist.  
Meine Artikel zu dem Medikament Natrium-Pentobarbital und Alternativen






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