Sterbehilfe in Belgien - Update Juli 2025
Eine Frage die ich oft bekommen — Können Ausländer in Belgien Sterbehilfe bekommen?
Ja — auch Personen mit ausländischem Wohnsitz erhalten nachweislich Sterbehilfe in Belgien — aber leicht ist dies nicht.
Im Jahr 2024 erhielten laut offiziellen Zahlen 120 ausländische Patienten Sterbehilfe in Belgien; darunter Personen aus Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und weiteren Ländern. Die meisten Menschen, die hier um Sterbehilfe baten, waren Franzosen (106). Die anderen waren 6 Belgier mit Wohnsitz im Ausland, 2 Deutsche, 2 Niederländer, ein Spanier, ein Ungar, ein Portugiese und ein Brite.
Die gesetzlichen Bedingungen sind für Ausländer und Belgier dieselben. Das Gesetz verlangt keine belgische Staatsbürgerschaft oder festen Wohnsitz.
Wichtig: Dennoch muss ein belgischer Arzt den Antrag bearbeiten — das Verfahren ist identisch.
Grundsätze und Bedingungen der Sterbehilfe in Belgien
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In Belgien ist ärztlich unterstützte Sterbehilfe seit 2002 legal, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind.
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Die Voraussetzungen sind u.a.: schweres, unheilbares Leiden (körperlich oder psychisch), unbehandelbares und nicht linderbares Leiden und die Freiverantwortlichkeit und Wohlerwogenheit und Dauerhaftigkeit, die Belgischen Gesetze sprechen auch von einer wiederholten schriftlichen Bitte der betroffenen Person.
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Die Entscheidung über die Durchführung trifft ein Arzt — dieser kann jederzeit auch aus Gewissensgründen ablehnen. Es besteht also kein Recht auf Sterbehilfe.
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Die Sterbehilfe kann in der Klinik, im Pflegeheim oder zu Hause stattfinden.
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Das Leiden muss als „unheilbar“ und „unerträglich“ gelten — eine todbringende Erkrankung ist nicht zwingend erforderlich. Auch bei nicht tödlichen, aber schwerwiegenden chronischen Krankheiten kann Sterbehilfe zugelassen werden.
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Die Beteiligung mehrerer Ärzte bzw. Begutachtung ist vorgeschrieben.
Wer kann um Sterbehilfe bitten — einschließlich Minderjährige
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Grundsätzlich kann jede selbstbestimmte, geschäftsfähige Person in Belgien eine aktuelle Bitte stellen.
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Seit 2014 gibt es in Belgien keine Altersgrenze mehr: Auch Minderjährige können unter bestimmten Bedingungen Sterbehilfe erhalten – was innerhalb der EU ziemlich einzigartig ist.
Tendenz & Entwicklungen
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Die Fallzahlen steigen: 2024 wurden 3.991 Fälle registriert — ein Anstieg um etwa 17 % gegenüber dem Vorjahr. Damit entfielen 3,6 % aller Todesfälle in Belgien auf Sterbehilfe.
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Auch die Zahl der ausländischen Patienten wächst — das zeigt, dass die Regelung zunehmend international genutzt wird.
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Es gibt politische und gesellschaftliche Debatten über eine mögliche Ausweitung, etwa auf psychische Leiden oder Demenz — die rechtlichen Bedingungen sind dabei zentral.
Anlaufstellen und weiterführende Informationen
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Informationen der zuständigen Kommission: Fédération de Contrôle et d'Évaluation de l'Euthanasie (FCEE)
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Überblick auf Englisch: „Assisted dying: What’s the law in Belgium?“ (The Brussels Times)
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