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Q&A - Aspekte (rechtlich / ethisch) für eine verantwortungsvolle Freitodbegleitung

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In den Fragen die ich bekomme geht es wieder und wieder um die elementaren Aspekte und Prinzipien der Sterbebegleitung - hier nun dazu ein weiterer Q&A. Die Begleitung eines Menschen auf dem letzten Weg ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben, denen sich helfende Personen stellen können. Damit eine solche Entscheidung im Einklang mit Selbstbestimmung und rechtlicher Klarheit erfolgen kann, werde ich in diesem Artikel auf fünf Prinzipien eingehen, die Betroffenen, Angehörigen und Fachleuten Orientierung bieten. Diese Prinzipien und Aspekte stützen sich auf die ethischen und rechtlichen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben dargelegt hat. Mein Ziel ist es, mit diesen Prinzipien einen Rahmen und Schutzraum zu schaffen – für jene, die den Weg des Freitod gehen wollen, und für jene, die sie begleiten. Es sind keine gesetzlich festgelegten Vorgaben, doch sie orientieren sich an der Rechtsprechung des Bundesverfassung...

Einwilligungsfähigkeit, Einsichts- und Urteilsfähigkeit, und Freiverantwortlichkeit

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Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Patientenwillen ist die Einsichts- und Urteilsfähigkeit, Einwilligungsfähigkeit, und Freiverantwortlichkeit der betreffenden Person zum Zeitpunkt der Entscheidung. Dazu zählt auch schon die Erstellung einer Patientenverfügung und mehr als dies im Falle des Wunsches eines Freitod. Ärztinnen und Ärzte müssen Patienten hinsichtlich der Einwilligungsfähigkeit beurteilen Die Helfer, und Ärztinnen und Ärzte müssen den Patienten hinsichtlich der Einwilligungsfähigkeit beurteilen. Daraus ergeben sich rechtliche und ethische Probleme. Dies kann sein, wenn die Patientin / der Patient fälschlicherweise als nicht einwilligungsfähig eingestuft wird. Denn dann setzen sich Ärztin, Arzt, Betreuer oder Vertreter über den Willen des Patienten hinweg. Aber auch der Gegenfall kann der Fall sein, dass der Patient fälschlicherweise für einwilligungsfähig gehalten wird, ist problematisch. Denn möglicherweise willigt er in etwas ein, das er gar nicht erfassen konnte. Be...

Arzt leistete einem psychisch kranken Mann Sterbehilfe - Totschlag in „minderschweren Fall“

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Eines vorweg - es ist nur 'Ein Urteil' - ein Urteil eines Essener Schwurgericht, des Landgericht Essen. Es ist ein Urteil was aufzeigt wie gut man seinen Freitod vorbereiten, besprechen, dokumentieren muss um nicht Helfer*innen in Not oder gar in strafrechtliche oder berufsrechtliche Konflikte zu bringen. Das Bild kreierte ich mit dem Gedanken an die römische Juristenweisheit „Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand“, für mich symbolisiert diese juristische Zitat, die scheinbare Hilflosigkeit im Umgang mit Recht und Gesetz. Der Satz erinnert, wie in diesem Gerichtsverfahren an die menschliche Einflusslosigkeit und dass die See ohne Menschlichkeit und Gnade ist. Die Unwägbarkeiten einer juristischen Auseinandersetzung sind gerade in diesem Fall damit sprichwörtlich geworden. Zum Gerichtsurteil ... Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es sich bei der Sterbehilfe um einen Totschlag in mittelbarer Täterschaft, Totschlag in einem minderschweren Fall (§§ 212, 213...