Die Würde des Menschen ist unantastbar im Leben und in den schwersten Zeiten des Sterbens
Ich bin der Auffassung, dass Menschen, die den Freitod wünschen, ein unerträgliches Leiden beenden wollen, sei es durch eine Krankheit oder Alter bedingt, oder anderweitig, auch die Möglichkeit dazu haben sollten. Es ist selbstredend, dass dieser Person verdeutlicht und freiverantwortlich für sich selbst (und nicht basierend auf Regeln und Weltbilder, Weltanschauung Dritter) und ernstlich begründet wieso sie selber sterben möchten. Und damit leidende Menschen, Sterbewillige, deren Angehörige, weitere Helfende und unterstützende Menschen und Ärzte, Apotheker, etc. einen klaren Rahmen und einen Rechtssicherheit brauchen, unter welchen Voraussetzungen Sterbehilfe in Anspruch genommen und geleistet werden darf und sollte. Das gilt und sehe ich umso mehr vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht im Februar 2020. Das Bundesverfassungsgerichts hat vor über 1000 Tagen / fast drei Jahren über mehrere Verfassungsbeschwerden gegen § 217 StGB geurteilt. Wie sicher...