5 Jahren im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts - Sterbehilfe in Deutschland

Es gibt keine Grauzonen, wenn es um das Thema Sterbehilfe geht. Ich diskutiere, betone und erläutere nun schon sehr lange, dass die Sterbehilfe, ein würdiger Freitod möglich ist - seit nun 5 Jahren im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts stattfinden können. Ein neues Gesetz ist nicht notwendig, da Ärzte sich an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an das Urteil vom 26. Februar 2020 halten können, das die freie Verantwortlichkeit des Freitod-Suchenden, des Sterbewilligen als Voraussetzung für die Sterbehilfe betont. Diese Entscheidung muss selbstbestimmt getroffen werden, und die Betroffenen müssen die Folgen ihrer Wahl absehen können. Ein Arzt sollte den Sterbewilligen intensiv begleiten und gegebenenfalls einen Psychiater hinzuziehen, der die Einsichtsfähigkeit des Betroffenen prüft. Leider zeigen die aktueller Gerichtsfälle in Essen und Berlin , dass nicht immer diese Anforderungen beachtet werden, was zu rechtlichen Konsequenzen führt - da viell...