Suizidprävention darf Selbstbestimmung nicht aus dem Blick verlieren

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Suizidprävention von Ende Juni 2026 verfolgt zunächst ein Ziel, das kaum jemand grundsätzlich infrage stellen dürfte: Menschen in psychischen Krisen sollen besser erreicht, Hilfsangebote ausgebaut und miteinander vernetzt und Unterstützung leichter zugänglich werden. Das ist richtig und wichtig.
Trotzdem habe ich bei diesem Gesetzentwurf ein erhebliches Unbehagen. Denn Suizidprävention darf nicht bedeuten, jeden Wunsch zu sterben – unabhängig von seinen Ursachen und seiner Entstehung – grundsätzlich als zu verhindernden Suizid zu betrachten.
Genau diese Differenzierung vermisse ich.

Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Suizidprävention

Suizid ist nicht gleich Freitod  Ich verwende die Begriffe bewusst nicht synonym.
Wenn ich von Suizid spreche, meine ich insbesondere eine Selbsttötung, die im Zusammenhang mit einer akuten psychischen Krise, Verzweiflung, fehlender Perspektive, Erkrankung, Fremdbeeinflussung oder eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit steht. Dies bestätigte eine Umfrage die ich in diesem Jahr machte (Begrifflichkeit Suizid und Freitod – Sprache, Bilder und die Wirkung einzelner Begriffe).
Freitod verwende ich dagegen für eine selbstbestimmte Entscheidung eines Menschen, der nach ernsthafter Auseinandersetzung, ausreichender Information und in Freiheit zu dem persönlichen Entschluss gelangt, sein Leben beenden zu wollen.
Und auch Freitodbegleitung ist für mich nicht dasselbe wie Suizidprävention. Sie setzt gerade voraus, dass die Entscheidung des Menschen nicht einfach als Symptom einer Krise interpretiert wird, sondern zunächst die Frage gestellt wird, ob dieser Entschluss tatsächlich freiverantwortlich und selbstbestimmt ist.
Der Begriff Sterbehilfe ist wiederum weiter und wird häufig als Oberbegriff für unterschiedliche Formen der Unterstützung am Lebensende verwendet. Deshalb halte ich es für wichtig, diese Begriffe nicht beliebig miteinander zu vermischen.

Genau hier liegt mein Problem mit dem Gesetzentwurf

Der Entwurf sieht unter anderem eine Bundesfachstelle für Suizidprävention, eine bundesweit einheitliche Krisendienst-Rufnummer sowie einen Ausbau niedrigschwelliger Krisendienste vor. Das sind Maßnahmen, die Menschen in einer tatsächlichen Krise helfen können und sollen.
Problematisch wird es dort, wo nicht mehr ausreichend zwischen akuter Suizidalität und einer wohlüberlegten, freiverantwortlichen Entscheidung zum Freitod unterschieden wird.
Auch die Stellungnahme des Instituts für Weltanschauungsrecht weist genau auf dieses Problem hin: Wenn beide Gruppen gleichermaßen als Adressaten von Präventionsmaßnahmen verstanden werden, besteht die Gefahr, dass auch Menschen, die eine selbstbestimmte Entscheidung zum Lebensende getroffen haben, gegen ihren Willen in Präventions- und Kriseninterventionsstrukturen geraten.
Das ist für mich keine theoretische Frage. Denn wer weiß, dass bereits das Äußern eines Sterbewunsches automatisch Interventionen auslösen könnte, wird möglicherweise gar nicht mehr offen darüber sprechen. Damit könnte ausgerechnet das Gegenteil dessen erreicht werden, was Suizidprävention eigentlich möchte: Menschen sprechen nicht mehr über ihre Gedanken und suchen keine Hilfe oder Beratung mehr.

Prävention braucht Differenzierung

Ich bin ausdrücklich für Suizidprävention. Wir müssen Menschen erreichen, die sich in einer Krise befinden. Wir müssen Einsamkeit, Depression, Überforderung und Hoffnungslosigkeit ernst nehmen. Wir müssen Angehörige unterstützen und niedrigschwellige Hilfsangebote schaffen.
Aber Prävention darf nicht zu einem Automatismus werden: Sterbewunsch = Suizid = Verhinderung.
Dazwischen muss eine sorgfältige Betrachtung stehen.

Die entscheidende Frage lautet für mich:
Ist dieser Mensch in einer Krise, aus der er eigentlich heraus möchte – oder trifft hier ein urteilsfähiger Mensch eine freie und ernsthafte Entscheidung über sein eigenes Leben?
Diese beiden Situationen verdienen unterschiedliche Antworten.

Das Recht, in Ruhe gelassen zu werden

Besonders wichtig finde ich deshalb die Gedanken aus unterschiedlichster aktueller Kritiken am Gesetzentwurf. Die ich so auf wenige Worte eindampfen würde, dass zu einem selbstbestimmten Sterben auch ein Recht, in Frieden gelassen zu werden, gehört. Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass ein Mensch mit einem Sterbewunsch einfach sich selbst überlassen werden sollte. Im Gegenteil.
Ein ernsthaftes Gespräch, Informationen über Hilfen, die Möglichkeit zur Beratung und die Prüfung der Freiverantwortlichkeit halte ich für unverzichtbar. Aber danach muss auch die Möglichkeit bestehen, dass ein Mensch sagt: „Danke. Ich habe mich informiert. Ich möchte diese Hilfe nicht in Anspruch nehmen.“ Selbstbestimmung bedeutet eben nicht nur das Recht, Hilfe anzunehmen. Sie bedeutet auch das Recht, Hilfe abzulehnen.

Suizidprävention und Freitodbegleitung dürfen kein Gegensatz sein
Für mich besteht deshalb kein Widerspruch darin, gleichzeitig für eine starke, vernetzte und auch frühzeitige und niederschwellige Suizidprävention und für das Recht auf einen selbstbestimmten Freitod einzutreten. Im Gegenteil: Eine gute Suizidprävention sollte so differenziert sein, dass sie beides leisten kann. Sie muss Menschen in Krisen auffangen, die eigentlich weiterleben möchten. Und sie muss gleichzeitig diejenigen respektieren, deren Entscheidung nach ernsthafter, freier und informierter Willensbildung eine andere ist. Nicht jeder Tod, den wir verhindern können, ist automatisch ein Tod, den wir verhindern dürfen. Genau diese Grenze muss ein Gesetz zur Suizidprävention klar erkennen. Denn Lebensschutz ist wichtig.

Aber Lebensschutz ohne Achtung der Autonomie des Menschen kann selbst zur Bevormundung werden. Und deshalb wünsche ich mir von der weiteren politischen Diskussion vor allem eines: mehr niederschwellige Angebote, mehr Prävention, mehr Hilfe, mehr Beratung – aber auch mehr Differenzierung und einen unmissverständlichen Schutz der Selbstbestimmung.

Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Suizidprävention




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