25. September: Zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung

Vom 10. September bis zum 10. Oktober liegt ein Zeitraum, der wie kaum ein anderer dazu zwingt, über Leben, Leiden, Selbstbestimmung und Sterben zu sprechen.
Am 10. September steht mit dem Welttag der Suizidprävention die Frage im Mittelpunkt, wie wir Menschen in akuten Krisen erreichen, auffangen und schützen können.
Einen Monat später, am 10. Oktober, rückt der Welttag der seelischen Gesundheit die psychische Gesundheit ins Zentrum.
Flankiert wird dieser Zeitraum vom Welthospiztag, vier Tage später, der den Blick auf die Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen richtet.
Doch zwischen diesen Tagen klafft eine gesellschaftliche Lücke.

Und vielleicht ist genau diese Lücke der Ort, an dem wir endlich miteinander sprechen müssen.


Der 25. September – die ungefähre Mitte dieses Zeitraums
könnte für eine Debatte stehen, der wir uns bislang nur unzureichend stellen:
Wo endet Suizidprävention und wo beginnt das Recht auf selbstbestimmtes Sterben?

Kein Gegensatz, sondern ein Spannungsfeld: Suizidprävention und die Debatte über assistiertes Sterben werden häufig als Gegensätze betrachtet. Als würden auf der einen Seite diejenigen stehen, die Leben um jeden Preis erhalten wollen, und auf der anderen diejenigen, die das Recht auf einen selbstbestimmten Tod verteidigen. Ich halte diese Gegenüberstellung für zu einfach.

Beide Themen berühren dieselbe grundlegende Frage: Wie ernst nehmen wir die Selbstbestimmung eines Menschen – und wie ernst nehmen wir zugleich seine Verletzlichkeit?

Bei der Suizidprävention geht es darum, Menschen in Situationen zu erreichen, in denen Verzweiflung, Depression, Einsamkeit oder eine akute Krise den Blick auf mögliche Alternativen verengen können. In solchen Situationen ist es unsere gesellschaftliche Verantwortung, nicht wegzusehen.
Es braucht niedrigschwellige Hilfen, psychosoziale Versorgung, Krisenintervention und eine Kultur, in der Menschen über ihre Verzweiflung sprechen können, ohne stigmatisiert zu werden.
Aber daraus darf nicht automatisch folgen, dass jeder Wunsch nach dem eigenen Tod als Ausdruck einer psychischen Erkrankung oder als etwas grundsätzlich zu Verhinderndes betrachtet wird.

Denn es gibt auch die andere Frage: Was bedeutet Selbstbestimmung, wenn ein Mensch schwer und unheilbar erkrankt ist, dauerhaft leidet oder nach langer und reiflicher Auseinandersetzung zu dem persönlichen Schluss kommt, sein Leben beenden zu wollen? Diese Frage ist unbequem. Gerade deshalb müssen wir sie stellen.

Die entscheidende Frage lautet nicht nur: „Willst du sterben?“ Wenn ein Mensch sagt: „Ich möchte nicht mehr leben“, darf unsere erste Reaktion weder die vorschnelle Freigabe noch die vorschnelle Verhinderung sein.
Wir müssen fragen: Warum?

  • Ist dieser Wunsch Ausdruck einer akuten Krise?
  • Ist er Folge einer behandelbaren psychischen Erkrankung?
  • Entsteht er aus Einsamkeit, sozialer Isolation, Überforderung oder fehlender Unterstützung?
  • Oder handelt es sich um eine über längere Zeit entwickelte, reflektierte und freiverantwortliche Entscheidung eines Menschen, der seine Möglichkeiten kennt und abgewogen hat?

Diese Unterscheidung ist keine Nebensache. Sie ist der Kern einer verantwortungsvollen Debatte.
Ein Mensch, der in einer akuten Krise keinen anderen Ausweg mehr sieht, braucht vor allem eines: Alternativen zum Tod ... Die akzeptablen Alternative für das eigene 'Sein' und das Leben.
Ein Mensch, der nach langer, reflektierter Auseinandersetzung über sein eigenes Lebensende spricht, stellt hingegen eine andere gesellschaftliche und ethische Frage. Beides darf nicht in einen Topf geworfen werden.


Selbstbestimmung braucht echte Alternativen

Doch Selbstbestimmung ist nur dann wirklich frei, wenn Alternativen tatsächlich existieren.
  • Was bedeutet ein „freier“ Entschluss zum Sterben, wenn ein Mensch keinen Zugang zu Psychotherapie bekommt?
  • Was bedeutet Selbstbestimmung, wenn ambulante Palliativversorgung fehlt?
  • Was bedeutet Entscheidungsfreiheit, wenn Angehörige überlastet sind und Pflege zu Hause nicht mehr gewährleistet werden kann?
  • Und was bedeutet Würde, wenn Menschen das Gefühl bekommen, anderen zur Last zu fallen?

Deshalb gehören Suizidprävention, psychische Gesundheitsversorgung, Palliativmedizin, Hospizarbeit und die Debatte über assistiertes Sterben zusammen. Nicht, weil sie dasselbe wären. Sondern weil sie unterschiedliche Antworten auf dieselbe gesellschaftliche Verantwortung geben: Menschen nicht allein zu lassen.



Wir brauchen einen gesellschaftlichen Ort für diese Debatte ...
Genau hier könnte der 25. September ansetzen.
Nicht als Tag, der eine bestimmte Position vorgibt. Nicht als Tag für „pro Leben“ oder „pro Sterben“. Und auch nicht als Versuch, eine hochkomplexe ethische und rechtliche Debatte auf eine einfache Botschaft zu reduzieren. Sondern ...
... als Brückentag,
... ein Tag für Aufklärung statt Tabuisierung,
... für Differenzierung statt Schablonen,
... für Schutz und Selbstbestimmung,
für die Perspektive von Betroffenen und Angehörigen ebenso wie für die von Ärzt:innen, Pflegekräften, Psychotherapeut:innen, Hospiz- und Palliativdiensten.

Vor allem aber für die Frage, die wir gesellschaftlich viel zu häufig vermeiden:
Wann ist ein Sterbewunsch Ausdruck von Not – und wann Ausdruck von Selbstbestimmung?

Wir werden darauf keine Antwort finden, die für jeden Menschen gleichermaßen gilt. Dafür ist Leben und Würde und das 'Sein' immer individuell ...  Aber wir können lernen, die Unterschiede ernst zu nehmen. Lebensschutz darf nicht bedeuten, Menschen nicht zuzuhören
Eine Gesellschaft, die Suizide verhindern will, muss Menschen Gründe geben, weiterleben zu können.

Das bedeutet mehr als Krisentelefone und Präventionskampagnen.
     Es bedeutet Zugang zu psychischer Versorgung.
     Es bedeutet soziale Teilhabe.
     Es bedeutet gute Pflege.
     Es bedeutet Palliativversorgung.
     Es bedeutet Unterstützung für Angehörige.
Und es bedeutet, Einsamkeit und Überforderung nicht als individuelles Versagen abzutun.

Gleichzeitig darf Lebensschutz nicht bedeuten, den selbstbestimmten Menschen hinter seinem vermeintlich „richtigen“ Lebensweg verschwinden zu lassen.
Und Selbstbestimmung darf umgekehrt nicht bedeuten, gesellschaftliche Rahmenbedingungen auszublenden, die einen Menschen überhaupt erst in die Situation bringen, den Tod als Ausweg zu betrachten.


Freiheit braucht Möglichkeiten.
Und genau deshalb sind Schutz und Autonomie keine unvereinbaren Gegensätze.
Der 25. September als gesellschaftliches Signal
Der 25. September könnte deshalb für etwas stehen, das in unserer Gesellschaft noch immer fehlt: einen öffentlichen Raum zwischen Suizidprävention und der Debatte um das selbstbestimmte Lebensende.
Einen Raum, in dem wir nicht reflexartig entscheiden müssen, ob wir „für das Leben“ oder „für die Selbstbestimmung“ sind.
Sondern einen Raum, in dem wir beides ernst nehmen.

Denn menschliche Würde endet nicht dort, wo das Leben schwierig wird. Und sie endet auch nicht dort, wo das Leben zu Ende geht.

Vielleicht ist es an der Zeit, genau diese Verbindung sichtbar zu machen.
Der 25. September könnte der Tag sein, an dem wir nicht nur darüber sprechen, wie wir Menschen am Leben halten.
Sondern darüber, wie wir dafür sorgen, dass Menschen ihr Leben unter Bedingungen leben können, die es ihnen ermöglichen, selbstbestimmt, würdevoll und nicht allein zu sein – bis zuletzt.

Tag für Selbstbestimmung und Lebensende
„Über das sprechen, worüber wir sonst schweigen.“
Es gibt diesen Tag noch nicht aber es müsste ihn geben.




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