Q&A - Orientierung im Dschungel der Fachkräfte: Wer hilft bei psychischen Belastungen
Psychologin,
Psychotherapeut*in,
Psychiater*in,
Neurolog*in,
Heilpraktiker*in...
Aus der Perspektive der psychische Gesundheit (Mental Health First Aid / MHFA, PSNV, und meiner Sterbehilfe-Beratung und -Unterstützung) stellt sich in Orientierungsgesprächen oft als Erstes die Frage:
Wer hat welchen Ausbildungshintergrund?
Wer darf diagnostizieren, behandeln, Medikamente verschreiben oder Gutachten erstellen?
Dieser Beitrag ist Teil meiner Q&A Reihe
Diese Zusammenstellung soll eine strukturierte Übersicht zur Orientierung.
1. Psycholog*in
Ausbildung: Mindestens fünf Jahre Universitätsstudium der Psychologie (Master- oder Diplomabschluss).
Tätigkeitsfeld: Erforschung des menschlichen Erlebens und Verhaltens sowie Arbeit in Bereichen wie ...
Coaching,
Wirtschaftspsychologie,
Beratung oder Wissenschaft.Wichtig zu wissen: Ein absolviertes Psychologiestudium allein berechtigt nicht zur eigenständigen Psychotherapie psychischer Erkrankungen im Rahmen des Gesundheitssystems.
2. Psychotherapeut*in
Ausbildung: Absolviertes Studium (Psychologie, Medizin oder Pädagogik) plus eine mehrjährige, staatlich geregelte Weiterbildung/Ausbildung mit Approbation (staatliche Behandlungserlaubnis).
Berufsbezeichnung: Der Begriff „Psychotherapeut*in“ ist gesetzlich geschützt.
Tätigkeitsfeld: Diagnose und Behandlung psychischer Störungen mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren wie ...
Verhaltenstherapie,
Tiefenpsychologie,
Psychoanalyse,
Systemische Therapie.Wichtig zu wissen: Psychotherapeut*innen dürfen psychische Erkrankungen behandeln, aber keine Medikamente verschreiben (es sei denn, sie haben zusätzlich Medizin studiert).
Ergänzung: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in
Spezialisierte Fachkräfte für die Behandlung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (je nach Kassensitz bis zum 21. Geburtstag).
Der Ausbildungsweg führt häufig über ein Studium der Pädagogik, Sozialpädagogik oder Psychologie mit anschließender spezialisierter Psychotherapieausbildung.
3. Psychiater*in
Ausbildung: Vollständiges Medizinstudium gefolgt von einer 60-monatigen (5-jährigen) Facharztweiterbildung.
Facharztbezeichnung: Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie.
Tätigkeitsfeld: Medizinische und neurobiologische Betrachtung psychischer Erkrankungen. Zu den Befugnissen gehören:
Diagnostik - Durchführung körperlicher und psychischer Diagnostik
Verschreibung von Medikamenten (z. B. Antidepressiva, Anxiolytika)
Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Krankschreibungen)
Einweisung in eine Fachklinik
Erstellung forensischer & gerichtlicher Gutachten wie zur
... Freiverantwortlichkeit,
... Schuldfähigkeit,
... Geschäftsfähigkeit
... oder Unterbringung
4. Neurolog*in
Ausbildung: Medizinstudium mit anschließender 5-jähriger Facharztweiterbildung für Neurologie.
Facharztbezeichnung: Facharzt/Fachärztin für Neurologie.
Tätigkeitsfeld: Diagnose und Behandlung organischer/körperlicher Erkrankungen des Nervensystems (Gehirn, Rückenmark, Nerven und Muskeln), wie etwa Epilepsie, Parkinson, Multiple Sklerose oder Schlaganfälle.
Abgrenzung: Neurolog*innen sind primär für körperlich-neurologische Ursachen zuständig. Da manche neurologische Erkrankungen mit psychischen Symptomen einhergehen (und umgekehrt), gibt es Überschneidungen und oft eine enge Zusammenarbeit mit der Psychiatrie.
5. Heilpraktiker*in für Psychotherapie
Ausbildung: Gesetzlich ist keine geregelte Ausbildung oder Studium vorgeschrieben.
Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre, mindestens Haupt- bzw. Volksschulabschluss sowie eine Überprüfung der Kenntnisse durch das zuständige Gesundheitsamt (Schwerpunkt: Gefahrenabwehr).
Wichtig zu wissen: Die Tätigkeit erfolgt auf Basis des Heilpraktikergesetzes. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.
Auf einen Blick: Wer macht was?
Gesprächsorientierte Psychotherapie bei psychischen Erkrankungen?
→ Psychotherapeut*in (für U21: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in)
Medizinische Abklärung, Medikation & Krankschreibung?
→ Psychiater*in
Abklärung organischer Ursachen des Nervensystems?
→ Neurolog*in
Psychiatrisches Gutachten zur Freiverantwortlichkeit (z. B. bei Assistiertem Suizid / Patientenverfügung)?
→ Psychiater*in (Medizinische/psychiatrische Fachbegutachtung zur Feststellung, ob ein freier Wille ohne krankheitsbedingte Beeinflussung vorliegt)
Weitere Rechts- & Sozialgutachten (z. B. Schuldfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Erwerbsminderung, Gutachten für Gerichte oder Kassen)?
→ Psychiater*in (für medizinisch-psychiatrische Fragestellungen)
→ Psychologische Gutachter*innen / Neuropsycholog*innen (für kognitive Leistungstests, Intelligenz-, Persönlichkeits- oder Fahrtauglichkeitsdiagnostik)
Psychologische Beratung oder Coaching ohne Krankheitswert?
→ Psycholog*in / Beratungsstellen

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