Q&A - Orientierung im Dschungel der Fachkräfte: Wer hilft bei psychischen Belastungen

Bei der Suche nach Unterstützung bei psychischen Problemen oder in Krisenzeiten taucht schnell eine Vielzahl von Fachbegriffen auf:
Psychologin,
Psychotherapeut*in,
Psychiater
*in,
Neurolog*in,
Heilpraktiker
*in...


Aus der Perspektive der psychische Gesundheit (Mental Health First Aid / MHFA, PSNV, und meiner Sterbehilfe-Beratung und -Unterstützung) stellt sich in Orientierungsgesprächen oft als Erstes die Frage:
Wer hat welchen Ausbildungshintergrund?
Wer darf diagnostizieren, behandeln, Medikamente verschreiben oder Gutachten erstellen?

Dieser Beitrag ist Teil meiner Q&A Reihe


Diese Zusammenstellung soll eine strukturierte Übersicht zur Orientierung.

1. Psycholog*in

  • Ausbildung: Mindestens fünf Jahre Universitätsstudium der Psychologie (Master- oder Diplomabschluss).

  • Tätigkeitsfeld: Erforschung des menschlichen Erlebens und Verhaltens sowie Arbeit in Bereichen wie ...
    Coaching,
    Wirtschaftspsychologie,
    Beratung oder Wissenschaft.

  • Wichtig zu wissen: Ein absolviertes Psychologiestudium allein berechtigt nicht zur eigenständigen Psychotherapie psychischer Erkrankungen im Rahmen des Gesundheitssystems.


2. Psychotherapeut*in

  • Ausbildung: Absolviertes Studium (Psychologie, Medizin oder Pädagogik) plus eine mehrjährige, staatlich geregelte Weiterbildung/Ausbildung mit Approbation (staatliche Behandlungserlaubnis).

  • Berufsbezeichnung: Der Begriff „Psychotherapeut*in“ ist gesetzlich geschützt.

  • Tätigkeitsfeld: Diagnose und Behandlung psychischer Störungen mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren wie ...
    Verhaltenstherapie,
    Tiefenpsychologie,
    Psychoanalyse,
    Systemische Therapie.

  • Wichtig zu wissen: Psychotherapeut*innen dürfen psychische Erkrankungen behandeln, aber keine Medikamente verschreiben (es sei denn, sie haben zusätzlich Medizin studiert).

Ergänzung: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in

  • Spezialisierte Fachkräfte für die Behandlung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (je nach Kassensitz bis zum 21. Geburtstag).

  • Der Ausbildungsweg führt häufig über ein Studium der Pädagogik, Sozialpädagogik oder Psychologie mit anschließender spezialisierter Psychotherapieausbildung.


3. Psychiater*in

  • Ausbildung: Vollständiges Medizinstudium gefolgt von einer 60-monatigen (5-jährigen) Facharztweiterbildung.

  • Facharztbezeichnung: Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie.

  • Tätigkeitsfeld: Medizinische und neurobiologische Betrachtung psychischer Erkrankungen. Zu den Befugnissen gehören:
    Diagnostik - Durchführung körperlicher und psychischer Diagnostik
    Verschreibung von Medikamenten (z. B. Antidepressiva, Anxiolytika)
    Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Krankschreibungen)
    Einweisung in eine Fachklinik
    Erstellung forensischer & gerichtlicher Gutachten wie zur
    ... Freiverantwortlichkeit,
    ... Schuldfähigkeit,
    ... Geschäftsfähigkeit
    ... oder Unterbringung


4. Neurolog*in

  • Ausbildung: Medizinstudium mit anschließender 5-jähriger Facharztweiterbildung für Neurologie.

  • Facharztbezeichnung: Facharzt/Fachärztin für Neurologie.

  • Tätigkeitsfeld: Diagnose und Behandlung organischer/körperlicher Erkrankungen des Nervensystems (Gehirn, Rückenmark, Nerven und Muskeln), wie etwa Epilepsie, Parkinson, Multiple Sklerose oder Schlaganfälle.

  • Abgrenzung: Neurolog*innen sind primär für körperlich-neurologische Ursachen zuständig. Da manche neurologische Erkrankungen mit psychischen Symptomen einhergehen (und umgekehrt), gibt es Überschneidungen und oft eine enge Zusammenarbeit mit der Psychiatrie.


5. Heilpraktiker*in für Psychotherapie

  • Ausbildung: Gesetzlich ist keine geregelte Ausbildung oder Studium vorgeschrieben.

  • Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre, mindestens Haupt- bzw. Volksschulabschluss sowie eine Überprüfung der Kenntnisse durch das zuständige Gesundheitsamt (Schwerpunkt: Gefahrenabwehr).

  • Wichtig zu wissen: Die Tätigkeit erfolgt auf Basis des Heilpraktikergesetzes. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.



Auf einen Blick: Wer macht was?

  • Gesprächsorientierte Psychotherapie bei psychischen Erkrankungen?

     Psychotherapeut*in (für U21: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in)

  • Medizinische Abklärung, Medikation & Krankschreibung?

     Psychiater*in

  • Abklärung organischer Ursachen des Nervensystems?

     Neurolog*in

  • Psychiatrisches Gutachten zur Freiverantwortlichkeit (z. B. bei Assistiertem Suizid / Patientenverfügung)?

     Psychiater*in (Medizinische/psychiatrische Fachbegutachtung zur Feststellung, ob ein freier Wille ohne krankheitsbedingte Beeinflussung vorliegt)

  • Weitere Rechts- & Sozialgutachten (z. B. Schuldfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Erwerbsminderung, Gutachten für Gerichte oder Kassen)?

     Psychiater*in (für medizinisch-psychiatrische Fragestellungen)

     Psychologische Gutachter*innen / Neuropsycholog*innen (für kognitive Leistungstests, Intelligenz-, Persönlichkeits- oder Fahrtauglichkeitsdiagnostik)

  • Psychologische Beratung oder Coaching ohne Krankheitswert?

     Psycholog*in / Beratungsstellen










Comments

Popular posts from this blog

Q&A - Wo findet man Sterbehilfe in Deutschland?

Q&A - Sterbehilfe, Freitod und Selbstbestimmung: Antworten auf mehr als der 15 meistgestellten Fragen

Hilfe finden ...

Sterbehilfe in Deutschland - Erläutert in 3 bis 4 Minuten (Lesezeit)

Sterbehilfe - Organisation, Hilfe finden, Kosten