Fall eines Berliner Palliativarzt – Klare Abgrenzung zur selbstbestimmten Sterbehilfe ist unverzichtbar
Der heutige Fall des Berliner Palliativarztes erschüttert mich zutiefst. Das Landgericht Berlin hat einen 41-jährigen Palliativarzt wegen 15-fachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung sowie ein lebenslanges Berufsverbot an und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ich kann die Worte der Vorsitzenden Richterin nur teilen: Dieser Fall ist unfassbar. Besonders wichtig ist mir eine klare Einordnung: Nach den Feststellungen des Gerichts hat dieser Fall nichts mit Sterbehilfe oder einem selbstbestimmten Lebensende zu tun. Die Richterin machte in ihrer Urteilsbegründung deutlich, dass der Angeklagte nicht aus Mitleid handelte und auch keine – wenn auch falsch verstandene – Sterbehilfe leisten wollte. Vielmehr sei er von einem Gefühl der Macht geleitet gewesen und habe sich als „Herr über Leben und Tod“ aufgespie...