Freiheit des Einzelnen - Gedanken zum Jahrestag von Culloden

Am Jahrestag der Schlacht von Culloden / Battle of Culloden, heute vor 278 Jahren, am 16 April 1746 ging es um Freiheit.

Freiheit

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt“, hat der Philosoph Immanuel Kant (1724-1804) einmal gesagt. Der Dichter Matthias Claudius (1740-1815) formuliert es so: „Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet.

Zur Freiheit gehört Verantwortung. Der Mensch ist per Definition ein Wesen, das Verantwortung übernimmt, sein Handeln reflektiert und so, wie ich immer hoffe, vor dem Handeln nachdenkt, bevor er etwas tut. Freiheit und Verantwortung gehören deshalb zusammen, weil die Freiheit nie grenzenlos ist. 

Die Freiheit existiert also nie absolut. Das gilt auch wenn es den Wunsch eines Freitod und Sterbehilfe geht. Dabei hat der Staat die Aufgabe, die Freiheit aller zu schützen und zugleich den Schutz aller zu gewährleisten. Um die Balance zu wahren, gilt es, folgende Maßstäbe bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen: Nicht die Freiheit muss begründet werden, sondern ihre Einschränkung - wenn ich von Einschränkungen schreibe/ spreche meine ich die Sterbehilfegesetzentwürfe aus der Feder eines Herr Castellucci und weiteren Bundestagsabgeordneten, wenn auch der  Entwurf von Frau Helling-Plahr und Frau Künast nicht wesentlich besser war/ ist und der des Abgeordneten Grau nach den mir bekannt gewordenen Auszügen nichts für die Freiheit der Leidenden bewirken wird. 

Zur Freiheit gehört Vielfalt, Selbstbestimmung, Eigenverantwortung aber auch das Zusammenspiel dieser Aspekte - für mich sind dies Kennzeichen einer guten Gesellschaft.


Selbstbestimmung

Das selbstbestimmte Beenden des eigenen Lebens ist nicht notwendig ein Ausdruck der Sünde oder Selbstaggression, wie es Religionsvertreter oder auch Psychiater oder andere medizinisch Geschulte oder auch Laien voreilig pathologisierend behauptet / darstellen. Das selbstbestimmte Beenden des eigenen Lebens kann auch den legitimen Wunsch ausdrücken, Leid zu beenden. Das Recht zu leben ist keine Pflicht zu leben, geschweige denn ein Zwang zu leben. Wer nicht mehr leben will oder nicht mehr leben kann, dem sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, mit einer sanften Methode schmerzfrei und sozialverträglich aus dem Leben zu scheiden. Das Recht auf das eigene Leben mündet in das Recht auf den eigenen Tod.

Lebensüberdruss, Lebenssattheit, und schließlich Lebensekel – sind sie so unverständlich, wenn eine wirkliche Lebensteilhabe nicht mehr stattfindet?  Wenn körperliche Möglichkeiten und Funktionen ihren Dienst versagen, wenn geistige Einbußen täglich aufdringlicher und unerträglicher werden, wenn die Beziehungsnetze ausgedünnt oder auch abbrechen, was bleibt dann noch? Dass es dem und den Helfer*innen keine leichte Aufgabe ist zu helfen beim Sterben, versteht sich von selbst. Aber wieso wollen einige die anderen eigenen Weltbild verhaftet sind nun anderen Fesseln anlegen, Hürden bereiten wenn diese Anderen wohlerwogen und freibestimmt dieses Ende wollen? 

Wer darf sich anmaßen, diesen Sterbewunsch als unstatthaft zu ignorieren und unerbittlich eine Sterbeverzögerung zu verlangen und diesen Menschen diese Freiheit zu nehmen?

Wir alle könnten mutiger, fröhlicher, gelassener leben und arbeiten, wenn wir keinen langwierigen, qualvollen Sterbeprozess zu befürchten haben, sondern wissen dürfen: Wenn es soweit ist, gibt es die Option, die es uns ermöglichen, am eigenen Wohnort, möglichst im eigenen Bett im Lieblingssessel, wie es meine Frau tat, in Frieden und Würde den ultimativen Abschied von dieser Erde zu nehmen, begleitet von wohlwollenden Angehörigen und Freund*innen.


Freiheit zur Sterbehilfe

Zur Hilfe gehört immer jemand, der sich helfen lassen will, jemand der Helfen will, kann und wird.
Hilfeerbittende müssen die Freiheit haben hürdenfrei, freiverantwortlich, und selbstverantwortlich dazu kommen können Hilfe erbitten zu können - dies gilt auch für die Helfenden. Hilfe lässt sich nicht erzwingen - weil dann ist es keine Hilfe mehr.
Hilfsbereitschaft ist ein Teil der zwischenmenschlichen Beziehungen, folgt ethischen und moralischen Leitlinien und dem Gewissen. Somit kann es einen ein Anspruch, das subjektive Recht auf Hilfe, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können im Falle der Hilfe zum Sterben nicht geben.
Helfende müssen mit der eigenen Hilfe klar kommen, leben in Zukunft leben und sich immer gewiss sein MÜSSEN zu 100% die einzig 'Richtige Hilfe' geleistet zu haben.
Somit zitiere ich nochmals die Sätze vom Anfang, „Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt“  Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann und um Hilfe erbitten kann, was einem anderen nicht schadet und leiden läßt.



Artikel in diesem Zusammenhang:

Die Macht der Worte - Bedeutung der Wahl eines Vokabulars für das Sterben und Hilfe beim Sterben

Sterbehilfe was ist erlaubt

Leid heißt nicht nur Schmerz - Gedanken zum Freitod

Freiverantwortlichkeit - Einsichtsfähigkeit, Urteilsfähigkeit und Entscheidungsfähigkeit


Artikel zu Arztgesprächen und für die Suche eines Arztes bzw Hilfe zu finden

Fast jeder zweite Arzt hält Sterbehilfe grundsätzlich für zulässig und kann sich in bestimmten Situationen vorstellen, persönlich Sterbebeihilfe zu leisten. Arztgespräch zur Sterbehilfe

Verschiedene Artikel die das Hilfe finden behandeln

Und was man um Hilfe zu finden durchdenken und niederschreiben sollte ... hier einige bewährten Empfehlungen für den Lebensbericht - Persönlicher Brief(e) - diese Gedanken in Schriftform zu packen hilft die eigenen Gedanken zu ordnen und wird enorm förderlich  sein bei den Gesprächen mit Helfern und Helfende rechtlich absichern. 





Comments

  1. Ich schätze Ihre Gedanken und Perspektiven sehr. Bitte beachten Sie jedoch, dass ich aus bestimmten Gründen keine Kommentare veröffentlichen werde.
    Aber ich werde sie immer lesen und von lernen und darauf aufbauen.

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