Q&A - Sterbehilfe in einem Alters- und Pflegeheimen - ist das möglich?
Grundsätzlich und Grundgesetzlich ist dies möglich. Jetzt kommt ein 'Aber'. In der Praxis ist dies sehr schwer, da die meisten Einrichtung unter kirchlicher Trägerschaft sind..
Erst vor wenigen Wochen gabe es dazu ein guten Betrag im Radio - Aufzeichnung aus der Religionsmagazin-Reihe des Deutschlandfunk "Tag für Tag" zur Freitod-Begleitung vom October 2024 - Eine Aufzeichnung des Deutschlandfunk unter dem Titel: "Assistierter Suizid: Wie gehen kirchliche Institutionen mit Sterbewilligen um?" - Die Quintessenz dieser 10 minütigen Aufzeichung: Die beiden großen christlichen Kirchen halten den Schutz des lebens hoch - die katholische Kirche lehnt eine Hilfe zu einem selbstbestimmten würdigen Sterben ab und die evangelische Kirche sieht etwas mehr Spielraum. Frau Kurschus betont, in dem Interview, das was ich auch schon Mitte diese Jahres berichtet haben - Die Evangelische von-Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel wollen assistierten Sterbehilfe dulden.
Teilnehmer waren:
- Michael Hollenbach - Journalist,
- Dr. h.c. Annette Kurschus - Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel, Pastorin und Seelsorgerin
- Nils Christiansen - Diakonisches Werk Hamburg, Pastor
- Eva Maria Welskop-Deffaa - Caritas, Präsidentin Caritas
In diesem Kontext muss man auch einen der Gesetzentwürfe des letzten Jahres nennen. Der ohnehin sehr restriktive Gesetzentwurf / der Strafgesetzentwurf von den Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU), Kirsten Kappert- Gonther (Grüne), Petra Pau (Linke), Benjamin Strasser (FDP) und weiterer Abgeordneter möchte alle Beteiligten, die Helfer und die leidenden Menschen unter Druck setzen durch einen sehr formalen Hürdenlauf durch Arztpraxen, Genehmigungen und zeitlichen Fristen und Zeitlimits die sehr streng gehandhabt werden sollen. Dieser Gesetzentwurf geht aber noch weiter - er beinhaltet eine Einschränkung der Informationsfreiheit (Verteilung und Besitz von Informationen zur Sterbehilfe) und welche in letzter Konsequenz Haftstrafen und Berufsverbot bedeuten. Damit würde es Helfern und dem Personal von Alters- und Pflegeheimen letztlich unmöglich Sterbehilfe auch nur zu tolerieren und gänzlich diese zu unterstützen. Aber gottlob hat dieser Gesetzentwurf keine Mehrheit gefunden.
Die DGHS nennt für 2023 419 Freitodbegleitungen - 3,34 % aller Freitodbegleitungen der DGHS fanden im Jahr 2023 in einem Pflegeheim statt. Ich habe zwei Sterbe- / Freitodbegleitungen in Alters- und Pflegeheimen begleiten können. Beide waren nicht unproblematisch und waren auch für das Personal nicht einfach zu bewältigen.
Aber es ist doch herausfordernd für die Pflegenden, mitzuerleben, wie Person, um die sich das Pflegepersonal sich gekümmert hat, im Nebenzimmer den Tod wählt. Ein Teil der Angestellten kann sich das schwer vorstellen. Zur Vor und Nachbereitung nach einer Sterbehilfe, gerade für die Helfenden möchte ich auf den Artikel hier verweisen Q&A - Nachbereitung einer Sterbehilfe ... baut auf gute Vorbereitung.
Nicht zu vergessen ist, dass Einrichtungen verpflichtet sind einzugreifen, wenn die Entscheidungsfreiheit eines Patienten oder Bewohners nicht gegeben ist oder ernsthaft infrage gestellt wird. Dies gilt insbesondere, wenn ein Suizid, sprich ein nicht freiverantwortliches Sterben. oder eine rechtswidrige Tötung droht.
In Alten- und Pflegeheimen sowie Hospizen haben Bewohner durch das Grundrecht der Wohnung (Artikel 13 Grundgesetz) ein stark geschütztes Hausrecht, das auch einen privaten Raum für einen assistierten Freitod umfasst.
Auch nicht vergessen oder übersehen darf man den Umstand der Demenz. Im Pflegeheim sind viele Mitbewohner dement, so dass ein Gespräch, zur Freiverantwortlichkeit, Wohlerwogenheit, den rechtlich notwendigen Eckpunkten, aber auch damit der Helfer sich 100% sicher sein kann das Richtige zu tun oder zu unterlassen, mit diesen Patienten oder Bewohnern kaum möglich ist.
Statt großspuriger und restriktiver Gesetze braucht es Schulung und Support - Support und ggf auch Guidelines aber in jedem Fall Schulungen für Ärzte und Ärztinnen, Pflegekräfte und andere Helfende. Man muss immer bedenken: Egal ob jemand für den Freitod in ein Sterbezimmer muss oder ob er im Heim in Begleitung durch Dritte Personen wie externe Ärzte und Helfer stirbt – das Personal weiss, dass der Bewohner sich für den assistierten Sterbeweg entschieden hat.
Die Mehrheit der Bevölkerung findet es richtig, dass man dort sterben darf, wo man vorher gelebt hat. Im Alter ist das nun mal oft das Alters- oder Pflegeheim.
Dies ist der zehnte Teil der Q&As und ich freue mich weiterhin über positiven aber auch konstruktiven Feedbacks und weitere Fragen.
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