Q&A - Sterbehilfe in Form des Sterbefasten

Da das Thema Sterbefasten – genauer gesagt der freiwillige Verzicht auf Essen und Trinken (FVET) – derzeit aus unterschiedlichen Gründen verstärkt Aufmerksamkeit erhält und ich dazu immer häufiger Fragen bekomme, möchte ich einige grundlegende Informationen dazu geben.

Auch wenn ich persönlich kein großer Befürworter dieses Weges bin, kann ich nachvollziehen, dass sich manche Menschen bewusst dafür entscheiden. Die Beweggründe können sehr unterschiedlich sein – persönlich, ethisch oder religiös.

Voraussetzungen

Der freiwillige Verzicht auf Essen und Trinken ist keine Form der 'klassischen' Sterbehilfe. Voraussetzung ist, dass die Entscheidung freiwillig, wohlerwogen und eigenverantwortlich getroffen wird.

Die betroffene Person muss entscheidungsfähig sein, die Tragweite ihrer Entscheidung verstehen und frei von äußerem Druck handeln können. Angehörige oder andere Personen dürfen diese Entscheidung weder beeinflussen noch erzwingen.

Medizinische und pflegerische Begleitung

Ein Sterbefasten kann zwar ohne professionelle Begleitung erfolgen, dennoch ist es sinnvoll, frühzeitig den Haus- oder Heimarzt einzubeziehen. Er kann beurteilen, welche Medikamente weiter eingenommen oder abgesetzt werden sollten und wie belastende Symptome gelindert werden können.

Auch Pflegekräfte sowie ambulante Palliativ- oder Hospizdienste können eine wichtige Unterstützung sein – insbesondere dann, wenn die Kräfte nachlassen und eine Betreuung rund um die Uhr erforderlich wird.

Wichtig ist zu wissen, dass nicht alle Ärzte, Pflegekräfte oder Einrichtungen das Sterbefasten gleichermaßen begleiten. Persönliche, ethische oder religiöse Überzeugungen können zu unterschiedlichen Haltungen führen. Deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige und offene Kommunikation mit allen Beteiligten.

Rechtliche Situation

Der freiwillige Verzicht auf Essen und Trinken ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz grundsätzlich rechtlich zulässig. Entscheidet sich eine einwilligungsfähige Person bewusst gegen Nahrung und Flüssigkeit, muss dieser Wille respektiert werden. Eine Versorgung gegen den ausdrücklich geäußerten Willen wäre grundsätzlich rechtswidrig.

Palliativversorgung und Hospize

Palliativstationen dienen in erster Linie der Behandlung belastender Symptome und nicht ausschließlich der Sterbebegleitung. Dennoch werden dort selbstverständlich auch Menschen bis zu ihrem Lebensende begleitet.

Ambulante Palliativteams können häufig über den Hausarzt hinzugezogen werden und stellen gerade beim Sterbefasten eine wertvolle Unterstützung dar.

Auch stationäre Hospize begleiten Menschen in der letzten Lebensphase. Ob und in welchem Umfang ein Sterbefasten unterstützt wird, kann jedoch je nach Einrichtung unterschiedlich beurteilt werden.

Dokumentation des eigenen Willens

Es ist sinnvoll, den Wunsch zum Sterbefasten schriftlich festzuhalten. Das schafft Klarheit für Angehörige und Behandelnde und kann Unsicherheiten vermeiden. Festgelegt werden sollte unter anderem,
  • ob weiterhin Essen und Getränke angeboten werden sollen,
  • wie mit spontanen Wünschen nach Nahrung oder Flüssigkeit umgegangen werden soll,
  • wer Entscheidungen begleiten und unterstützen soll.

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) stellt hierzu eine Broschüre mit einem Muster für eine Sterbefasten-Verfügung zur Verfügung.  https://www.dghs.de/fileadmin/content/01_service/eigene_publikationen/18_Broschuere_18_klein.pdf



Besonderheiten bei Demenz


Bei Menschen mit Demenz ist Sterbefasten meist nur schwer umsetzbar, weil die Betroffenen häufig vergessen, warum sie nichts mehr essen oder trinken möchten.

Eine Patientenverfügung kann Wünsche beschreiben, jedoch keine konkreten pflegerischen Handlungen verbindlich festlegen. In diesem Zusammenhang wird häufig das Konzept des „Comfort Feeding Only“ angewendet. Dabei werden Nahrung und Flüssigkeit ausschließlich in dem Umfang angeboten, wie sie dem Wohlbefinden der betroffenen Person dienen und von ihr gewünscht werden.

Hinweise zur pflegerischen Begleitung

Mit dem Sterbefasten gehen körperliche Veränderungen einher, die eine gute Begleitung erfordern.

Wichtig sind insbesondere:
  • sorgfältige Mund- und Lippenpflege, da die Schleimhäute zunehmend austrocknen,
  • regelmäßige Befeuchtung von Mund, Nase und Augen,
  • kleine Eisstückchen oder das Besprühen des Mundes können das Durstgefühl lindern,
  • ausreichende Druckentlastung und Hautpflege zur Vorbeugung von Druckgeschwüren,
  • Hilfsmittel wie Toilettenstuhl oder Inkontinenzmaterial können den Alltag erleichtern,
  • eine ruhige Umgebung sowie möglichst wenige Bezugspersonen helfen, Überforderung zu vermeiden.
Treten Schmerzen, Unruhe, Angst, Atemnot oder Zeichen eines Delirs auf, sollte ärztliche beziehungsweise palliativmedizinische Unterstützung hinzugezogen werden.


Abschließend

Sterbefasten ist ein sehr persönlicher Weg am Lebensende. Er setzt eine freie und gut überlegte Entscheidung voraus und sollte – wenn möglich – von erfahrenen Ärzten, Pflegekräften und Angehörigen begleitet werden.

Unabhängig von der persönlichen Haltung verdient jeder Mensch, der sich mit diesem Thema auseinandersetzt, eine respektvolle, fachlich kompetente und würdevolle Begleitung.




Frühere Artikel in diesem Zusammenhang zu Sterbefasten

Verschiedene Artikel zum Sterbefasten und Freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken

In dem Artikel - Sterbefasten - FVNF - Freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit - finden sich viele Angabe zum Verlauf und Dauer des Sterbefasten


Frühere Q&As

Dies ist der zwölfte Teil der Q&As und ich freue mich weiterhin über positiven aber auch konstruktiven Feedbacks und weitere Fragen.

Meine Bilder finden sich auf Instagram






Comments

Popular posts from this blog

Podcast-Tipp: Ärztlich assistierter Sterbehilfe – Erfahrungsbericht

Q&A - Wo findet man Sterbehilfe in Deutschland?

Q&A - Sterbehilfe, Freitod und Selbstbestimmung: Antworten auf mehr als der 15 meistgestellten Fragen

Sterbehilfe in Deutschland - Erläutert in 3 bis 4 Minuten (Lesezeit)

Hilfe finden ...