Frankreich - Wie wird die Entscheidung zur Sterbehilfe ausfallen?

Man könnte sagen, dass Frankreich vor einer historischen Entscheidung zur Sterbehilfe steht. Heute entscheidet die französische Nationalversammlung endgültig über eines der gesellschaftspolitisch bedeutendsten Gesetze der vergangenen Jahrzehnte. Nach monatelangen Debatten stimmt das Parlament über die Einführung einer gesetzlichen Regelung zur sogenannten aide à mourir – der Hilfe zum Sterben – ab.
Sollte das Gesetz wie erwartet verabschiedet werden, würde Frankreich erstmals sowohl das ärztlich begleiteten Sterben als auch in eng begrenzten Ausnahmefällen die Verabreichung einer tödlichen Substanz durch medizinisches Personal ermöglichen. Damit würde das Land einen deutlich weitergehenden Weg einschlagen als viele europäische Staaten.

Eine Mehrheit der Bevölkerung befürwortet die Reform

Die Reform entspricht offenbar dem Wunsch eines großen Teils der französischen Bevölkerung. Nach aktuellen Umfragen sprechen sich nahezu neun von zehn Franzosen für eine gesetzliche Möglichkeit der Sterbehilfe aus. Auch unter Ärzten findet das Gesetz inzwischen mehrheitlich Zustimmung.
Gleichzeitig enthält der Gesetzentwurf eine Gewissensklausel, ganz so wie wir es in Deutschland haben - Kein Arzt und keine Pflegekraft ist verpflichtet, Sterbehilfe zu leisten. Jetzt kommt ein Zusatz den Frankreich einführen möchte, wer dies aus ethischen oder religiösen Gründen ablehnt, muss den Patienten jedoch an einen anderen Arzt weiterverweisen. Anmerkung von mir a) dies empfehle ich ohnehin meinen Menschen die ich berate, aber was auch logisch ist dieses Weiterveweisen wird und ist für alle Seiten anstrengend.


Wer Anspruch auf Sterbehilfe haben soll

Der Gesetzentwurf sieht klare Voraussetzungen vor - die Eingeschränkter sind als die wir aktuell in Deutschland seit 2020 wieder haben, in Deutschland braucht es keine Erkrankung, aber die Franzosen wollen auch  in einem Punkt, der selten vorkommen mag auch einen Schritt weitergehen, für Diejeingen die sich nicht mehr selbstständig den finalen Schritt, die finale Handlung durchführen können.
Das Gesetz würde vor sehen, dass die betroffene Person muss volljährig und entscheidungsfähig sein muss, sowie an einer unheilbaren Erkrankung leiden muss, die sich in einem fortgeschrittenen oder terminalen Stadium befindet und mit unerträglichen körperlichen oder psychischen Leiden verbunden ist, die nicht ausreichend gelindert werden können.
Wie auch in Deutschland und anderen Ländern, muss der Wunsch nach Sterbehilfe freiwillig, wiederholt und in klarem Bewusstseinszustand geäußert werden.
Kinder, Jugendliche, Menschen ohne dauerhaften Wohnsitz in Frankreich sowie bestimmte weitere Personengruppen bleiben von der Regelung ausgeschlossen.

Grundsätzlich soll die betroffene Person die tödliche Substanz selbst einnehmen. Nur wenn sie körperlich dazu nicht mehr in der Lage ist, darf die Verabreichung durch einen Arzt oder eine Pflegekraft erfolgen. Diese Ausnahme führt dazu, dass Frankreich in bestimmten Fällen erstmals auch eine Form der aktiven Sterbehilfe zulassen würde.


Heftige Kritik bleibt bestehen

Trotz der breiten Zustimmung stößt das Gesetz weiterhin auf erheblichen Widerstand. Konservative Politiker, Kirchenvertreter sowie zahlreiche Ärzte warnen vor einem grundlegenden Wandel des ärztlichen Selbstverständnisses. Kritiker sehen in dem Gesetz einen ethischen, medizinischen und gesellschaftlichen Bruch und halten die Voraussetzungen für den Zugang teilweise für nicht ausreichend begrenzt.
Auch der französische Senat hatte den Gesetzentwurf zuvor abgelehnt. Nachdem sich beide Parlamentskammern nicht einigen konnten, erhielt nun die Nationalversammlung entsprechend der französischen Verfassung das letzte Wort.


Ein langer Weg bis zur heutigen Abstimmung

Die heutige Entscheidung geht auf einen Bürgerrat zurück, den Staatspräsident Emmanuel Macron bereits 2022 einberufen hatte. Rund 180 zufällig ausgewählte Bürger beschäftigten sich über mehrere Monate mit der Frage, wie Frankreich künftig mit dem Lebensende schwerkranker Menschen umgehen soll. Die Empfehlungen dieses Bürgerrates bildeten die Grundlage für den nun vorliegenden Gesetzentwurf.

Ein weiterer Schritt als die assistierte Sterbehilfe
Während in vielen Ländern ausschließlich die assistierte Sterbehilfe erlaubt ist, geht Frankreich mit seinem Gesetz einen Schritt weiter. Die Selbstverabreichung der tödlichen Substanz bleibt zwar der Regelfall – so wie wir es seit 2020 wieder in Deutschland haben.
Frankreich möchte aber es möglich machen, dass der Patient, die / der hierzu jedoch körperlich nicht mehr in der Lage ist, die Substanz ausnahmsweise von medizinischem Personal verabreicht werden darf.
Damit bewegt sich Frankreich künftig näher an den Regelungen in Belgien oder den Niederlanden, der aktiven Sterbehilfe, zu  –  auch wenn die Zugangsvoraussetzungen weiterhin sehr eng gefasst sind.


Meine Einschätzung

Die heutige Abstimmung markiert ohne Zweifel einen historischen Wendepunkt in der französischen Gesundheitspolitik.
Positiv ist, dass der Gesetzentwurf den Willen schwerstkranker Menschen stärker berücksichtigt und gleichzeitig hohe Anforderungen an die Entscheidung stellt.
Wie überall möchte ich immer wieder betonen, dass es ebenso wichtig bleibt der gleichzeitige Ausbau der Palliativmedizin und Hospizbetreuung. Die Alternativen müssen da sein, müssen gut da sein, akzeptabel da sein - dann kann man sie auch annehmen oder ablehnen und sich für die Alternative Sterbehilfe frei und wohlerwogen entscheiden.






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