Freiheit braucht auch Orientierung
Ich stimme Ritter in sehr vielen Punkten zu – teilweise uneingeschränkt. Besonders seinem Plädoyer für Selbstbestimmung, Menschenwürde und Freiheit kann ich mich anschließen.
Zum vollständigen Artikel von Werner H. Ritter auf schoepfblog.at
Ritter ist Theologe und schreibt bewusst aus seiner evangelisch-kritischen Perspektive. Seine Kritik an der Haltung der Kirchen ist deutlich. Auch ich frage mich, ob die Kirchen die Chance genutzt haben, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts einen offenen und differenzierten gesellschaftlichen Dialog zu fördern – oder ob zu sehr der eigene Standpunkt verteidigt wurde. Bei einem Punkt würde ich allerdings etwas anders formulieren: Ob tatsächlich eine „historische Chance“ verspielt wurde, weiß ich nicht. Aber es wurde etwas versäumt.
Denn sechs Jahre nach dem Urteil befinden wir uns noch immer in einer Situation, in der viele Betroffene, Angehörige und auch Menschen, die helfen könnten und möchten, nicht wissen, an wen sie sich wenden können und woran sie sich orientieren sollen. Das gilt auch für Ärztinnen und Ärzte. Weshalb ich im Rahmen meiner Möglichkeiten dazu Informationen über meinen Blog und in persönlichen Gesprächen bis hin zu Vorträgen und Diskussionsrunden mache / anbiete.
Ich glaube nicht, dass dafür zwingend ein neues Gesetz notwendig ist. Was wir brauchen, sind verlässliche Regelwerke, klare Orientierungshilfen und nachvollziehbare Verfahren, die Sicherheit schaffen – ohne das vom Bundesverfassungsgericht formulierte Recht auf Selbstbestimmung wieder einzuschränken.
Nicht entweder Lebensschutz oder Selbstbestimmung
Für mich ist es falsch, die Debatte auf zwei Lager zu reduzieren: hier Lebensschutz, dort Selbstbestimmung.
Natürlich brauchen wir Suizidprävention. Natürlich müssen Menschen geschützt werden, wenn ein Sterbewunsch Ausdruck einer akuten Krise, psychischen Erkrankung, Überforderung oder äußerem Druck ist. Aber daraus folgt nicht, dass jeder Wunsch nach einem selbstbestimmten Lebensende automatisch verhindert werden muss.
Die entscheidende Frage ist vielmehr: Wie unterscheiden wir eine akute Krise, in der ein Mensch möglicherweise Hilfe und Schutz braucht, von einer dauerhaften, wohlüberlegten und freiverantwortlichen Entscheidung für ein selbstbestimmtes Lebensende?
Genau darüber müssen wir sprechen.
Auch die beiden von Ritter genannten Positionen von Gian Domenico Borasio und Claudia Bausewein zeigen, wie weit die gesellschaftliche und medizinische Debatte inzwischen auseinanderliegt. Ich wünsche mir hier weniger Lagerdenken und mehr Bereitschaft, die unterschiedlichen Perspektiven miteinander ins Gespräch zu bringen.
Und dann ist da die Sprache
Besonders angesprochen hat mich Ritters Vorschlag, von einem „selbstbestimmten assistierten Lebensende“ zu sprechen. Denn Sprache ist für mich alles andere als nebensächlich. Ich habe 'die Sprache' und Wortwahl seit Jahren in meinen Artikeln und Diskussionen, gerade auch fast jedes Mal wenn ich Veröffentlichungen von Ute Lewitzka lese.
Wörter erzeugen Bilder. Sie aktivieren Erfahrungen, Emotionen und Erwartungen. Und sie beeinflussen damit auch, wie wir eine Situation interpretieren und wie wir handeln.
Ich habe mich deshalb bereits ausführlich mit der Wirkung der Begriffe „Suizid“ und „Freitod“ beschäftigt und dazu eine kleine Befragung mit 105 Personen durchgeführt.
Das Ergebnis war für mich bemerkenswert:
Das Wort „Suizid“ löste wesentlich häufiger ein unmittelbares Notfall- und Krisenszenario aus – psychische Erkrankung, Gefahr, Rettungsdienst, psychiatrische Hilfe.
Das Wort „Freitod“ führte dagegen häufiger zu einem Autonomie- und Entscheidungskontext – Nachfragen, Krankheit, Leid, Abwägung und Gespräch.
Natürlich ist diese kleine Befragung keine wissenschaftliche Studie. Aber sie zeigt eindrücklich, wie stark ein einzelnes Wort den Interpretationsrahmen verändern kann.
Genau deshalb halte ich Ritters sprachlichen Vorschlag für interessant. „Selbstbestimmtes assistiertes Lebensende“ ist vielleicht ungewohnt ... Aber der Begriff verschiebt den Fokus weg von einem Begriff, der bei vielen Menschen unmittelbar Bilder von Krise und Selbstverletzung hervorruft, und hin zu Selbstbestimmung, Begleitung und Lebensende.
Ich würde deshalb gerne noch weiterdenken: Vielleicht sollten wir uns grundsätzlich fragen, ob die etablierte Bezeichnung für alle Situationen geeignet ist – insbesondere dann, wenn es nicht um eine akute Krise geht, sondern um eine über lange Zeit entwickelte, freiverantwortliche und wohlüberlegte Entscheidung eines Menschen. Denn fachliche Terminologie und kommunikative Wirkung sind nicht dasselbe.
Freiheit muss für beide Seiten gelten
Am Ende bleibt für mich ein Gedanke, der auch bei Ritter immer wieder durchscheint: Freiheit bedeutet nicht, dass wir alle dieselbe Entscheidung treffen müssen.
Freiheit bedeutet auch, dass Menschen ein selbstbestimmtes assistiertes Lebensende ablehnen dürfen. Dass Ärztinnen und Ärzte nicht mitwirken müssen. Dass Kirchen ihre eigene ethische Position vertreten dürfen.
Aber Freiheit bedeutet ebenso, dass eine persönliche oder religiöse Überzeugung nicht automatisch zur verbindlichen Antwort für alle anderen Menschen werden darf.
- Wir sollten Menschen in Krisen schützen.
- Wir sollten Leiden lindern.
- Wir sollten Palliativmedizin und Hospizarbeit stärken.
- Wir sollten akute Suizide verhindern, wenn Menschen in einer Krise keinen anderen Ausweg sehen.
Aber wir sollten ebenso den Menschen zuhören, die nach langer Überlegung sagen: „Ich möchte nicht mehr leben.“
Vielleicht beginnt Selbstbestimmung genau dort: nicht bei der Antwort, sondern bei der Bereitschaft, die Frage auszuhalten.

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