Suizid - Sterbehilfe und psychische Erkrankungen
Suizid, Suizidversuch und ein Freitod sind seit längerer Zeit straflos - Ein Freitod im Prinzip auch schon lange Zeit - Die Sterbehilfe war von 2015 bis 2020 nahezu unmöglich in Deutschland. Der strafrechtliche und damit staatliche Lebensschutz soll sich nicht gegen jene wenden, die ihr eigenes Leben beenden wollen. Hier geht das Selbstbestimmungsrecht vor - So lautete auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020: "Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen." In der ausführlichen Urteilsbegründung geben die Richterinnen und Richter dem Gesetzgeber die Aufgabe ein Schutz- und Beratungskonzept zu entwickeln. Vor allen Dingen sollten damit Menschen geschützt werden, deren Sterbewunsch nicht ganz so frei...