Keine Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute, am 7.November 2023 erneut bestätigt, dagegen gerichteten Klagen hatten bereits in den Vorinstanzen keinen Erfolg, und entschieden, dass das Untersagen der Erlaubnis des Erwerbs des Barbiturat Natrium-Pentobarbital zur Sterbehilfe bei einem Freitod, angesichts diverser anderen Barbiturate, das eigene Leben medizinisch begleitet mit anderen Mitteln (z.B. Off-Label-Gebrauch diverser anderer Barbiturate) zu beenden, mit dem durch das Grundgesetz geschützten Recht auf selbstbestimmtes Sterben vereinbar ist. Ich bin rechtlich, wie auch von der Anwendung und auch wirkweisen-technisch kein Befürworter von NaP Natrium-Pentobarbital. Beide Kläger leiden an schweren Erkrankungen, beide Kläger könnten problemlos deren Freitod, und die Freitodbegleitung durch einen Arzt organisieren - dementsprechend könnte die Verschreibung durch einen behilflichen Arzt oder Ärztin und die Verabreichung durch eine Infusion, problemlos zu einem gewünschten Zeit...