Sterbehilfe in Deutschland möglich und erlaubt ... Würdevoll und Respektvoll

Sterbehilfe ist in Deutschland möglich dies zeigen die Zahlen über 1000 Freitoden im letzten Jahr 2024. 
Mein Verständnis zum Sterbewunsch und Freitod entspringt und gründet auf einer sehr tiefen Auseinandersetzung mit mir, meiner Definition von Leben, Glück, Leidenschaft , und den Optionen "So will ich leben" "So ist für mich OK zu leben", "So kann ich akzeptieren zu leben" "So will ich nicht leben -weil es nur noch existieren wäre" 

Wie sieht es im Detail aus:


Sterbehilfe: Was ist erlaubt – und was bleibt verboten?

Der Wunsch, selbstbestimmt sterben zu dürfen, betrifft viele Menschen, besonders in schweren Krankheitssituationen oder bei unerträglichem Leid. Das Bundesverfassungsgericht hat sich hierzu eindeutig geäußert:

Jeder Mensch hat das Recht, selbst über sein Lebensende zu entscheiden.
Dieses Recht umfasst auch die Freiheit, das eigene Leben zu beenden – und, wenn nötig, dabei auf freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Dieses Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das im Grundgesetz verankert ist.

Für manche Menschen ist es ohne Unterstützung gar nicht möglich, das eigene Sterben umzusetzen. Deshalb erklärte das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe / Sterbehilfe für verfassungswidrig.


Seitdem ist es auch Vereinen, Ärztinnen und Ärzten wieder erlaubt, Menschen bei einem selbstbestimmten Sterbewunsch zu begleiten. 'Wieder schreibe ich immer explizit deshalb - Weil dieses Recht auf Sterbebegleitungen mindestens seit 1871 in Deutschland bestand / besteht.

Diese sogenannte Beihilfe zum Sterben bedeutet: Ärztinnen und Ärzte dürfen Medikamente verschreiben und vorbereiten, die zum Tod führen können. Aber die Einnahme muss stets durch die betroffene Person selbst erfolgen – freiwillig, aus eigener Entscheidung und in eigener Handlung.

Ärztinnen und Ärzte sind nicht verpflichtet, bei einem begleiteten Freitod mitzuwirken. Sie entscheiden nach ihrem persönlichen Gewissen, ob sie diese Hilfe leisten möchten.
Für viele die nach Hilfe zum Sterben suchen ist oft schwer zu vermitteln, dass es einen deutlichen Unterschied gibt zwischen dem Recht auf Sterbehilfe versus Anspruch auf Sterbehilfe (Siehe hierzu den Verlinkten Artikel).




Nicht strafbar: Formen der erlaubten Sterbehilfe

Beihilfe zum Sterben - Freitodbegleitung

Hier stellt ein Dritter – etwa ein Arzt, eine Ärztin oder ein Sterbehilfeverein – die notwendigen Mittel zur Verfügung. Der Mensch, der sterben möchte, muss die letzte Handlung selbst vornehmen.

Den Ablauf einer Sterbehilfe habe ich in diesem Artikel beschrieben: Ablauf einer Freitodbegleitung


Passive Sterbehilfe – den natürlichen Sterbeprozess zulassen

Hierbei geht es darum, lebenserhaltende Maßnahmen nicht zu beginnen oder bewusst zu beenden – zum Beispiel keine künstliche Beatmung oder Ernährung.

Dies ist nicht strafbar, wenn es dem ausdrücklichen Willen der betroffenen Person entspricht – etwa durch eine Patientenverfügung oder eine frühere Willensäußerung. Der Mensch darf in Würde sterben, ohne unnötig am Leben gehalten zu werden.


Indirekte Sterbehilfe – Schmerzen lindern, auch wenn das Leben verkürzt wird

Diese Form beschreibt palliative Behandlungen, bei denen zum Beispiel starke Schmerzmittel wie Morphin verabreicht werden, um Leid zu lindern.

Obwohl solche Medikamente theoretisch das Leben verkürzen können, steht die Linderung von Leiden im Vordergrund – nicht die Lebensverkürzung. Deshalb ist dies rechtlich erlaubt und medizinisch wie ethisch anerkannt. Diese Maßnahmen lassen sich ebenfalls in einer Patientenverfügung festlegen.




Strafbar: Aktive Sterbehilfe

Aktive Sterbehilfe liegt dann vor, wenn eine andere Person gezielt den Tod eines Menschen herbeiführt – zum Beispiel durch die Verabreichung eines tödlichen Medikaments. Auch wenn dies auf ausdrücklichen Wunsch der sterbewilligen Person geschieht, bleibt dies nach deutschem Recht verboten.

Juristisch nennt man dies „Tötung auf Verlangen“ (§ 216 StGB) – und sie ist strafbar.

Darüber hinaus ist auch strafbar, jemandem beim Freitod, beim Sterben (was dann ein Suizid wäre) zu helfen, wenn die betreffende Person nicht aus freiem und wohlerwogenen Willen handelt – zum Beispiel in psychischen Ausnahmesituationen.

Gerichte haben in solchen Fällen – wie bei den Fällen Dr. Spittler und Dr. Turowski – sogar eine Tötung in mittelbarer Täterschaft (§§ 212, 213 StGB) festgestellt, da den sterbewilligen Menschen die notwendige Entscheidungsfähigkeit fehlte.

Das zeigt: Verantwortung tragen nicht nur die Helfenden – auch der sterbewillige Mensch selbst hat eine große Verantwortung, seine Helferinnen und Helfer nicht zu gefährden.



In diesem Kontext:

Ich habe zum Thema Hilfe finden eine ganze Reihe Artikel geschrieben.
Sterbehilfe ist die ultimativste Hilfe die man von jemanden erbitten kann. Sterbehilfe ist in der Tat eine der schwierigsten und emotionalsten Entscheidungen, die jemand treffen kann, dies gilt zu gleichen Ausmaßen für die oder den Fragenden wie auch ebenso für die oder den Helfenden. Wer um Hilfe zum Sterben bittet muss dies wissen, erkennen und anerkennen
Wie man das Gespräch mit dem eigenen Arzt / Ärzten startet und führen kann - die Tipps hier und Hier mehr dazu.

Selbstemphatie und Empathie ist wichtig - Mitgefühl und Mitleid hat wenig oder keinen Platz - hier zu einige Tipps und Hinweise.





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