Mehr Information bedeutet nicht automatisch mehr Selbstbestimmung - Auch nicht bei Sterbehilfe

In der Psychologie,in Verhaltensforschung, und damit in meinem Tätigkeitsfeld im Beruf der UX- und Customer-Experience-Welt beschäftigen wir uns seit Jahren mit der Frage, wie Menschen zu guten Entscheidungen kommen.
Eine Erkenntnis dabei: Mehr Auswahl führt nicht automatisch zu besseren Entscheidungen.
Zu viele Optionen können überfordern, Orientierung erschweren und die Entscheidungsfindung sogar behindern.

Entscheidend ist nicht allein, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Entscheidend ist auch, wie sie vermittelt werden und unter welchen Bedingungen Menschen ihre Wahl treffen. Und das ist mir super wichtig - gleich zum Anfang möchte ich wieder auf die Wortwahl eingehen.
Wir sollten bedenken das Angebote eine Sache ist. Das Informieren sich von einem Angebot unterscheidet. Und wenn ich wieder an Lars Castellucci und seine Kollegen denke die eine Reaktivierung des §217 StGB anstreben, und diesen §217 StGB auch noch durch eine Einschränkung der Informationsfreiheit erweitern wollten - sollte man bedenken - Informieren ist keine Werbung! 
(Späterer Lesetipp: Sterbehilfe in Deutschland: Es braucht kein großes neues Gesetz – sondern Verantwortung, Klarheit und Handlung auf anderen Ebenen und einer meiner Q&A Serie der Artikel Wieso ich gegen die Gesetzentwürfe im Juli 2023 war )

Bei existenziellen Entscheidungen wie dem Freitod bekommt der Fakt. dass eine  Entscheidung nicht allein davon abhängt, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen, dass es Entscheidend ist auch, wie sie vermittelt werden und unter welchen Bedingungen Menschen ihre Wahl treffen.  


Dr. Esther Braun, die derzeit die Professur für Philosophie der Medizin und der Technik an der FernUniversität in Hagen vertritt, ist mit dem Nachwuchspreis Ethik im Gesundheitswesen der Akademie für Ethik in der Medizin (AEM) ausgezeichnet worden. 
Ihre Arbeit trägt den Titel:
 
„Why assisted dying should not be offered without an explicit patient request“
oder in Deutsch: warum assistierter Suizid nicht ohne ausdrücklichen Wunsch des Patienten angeboten werden sollte.
Die Arbeit sorgt sich um die zentrale Frage: Sollten Ärztinnen und Ärzte Sterbehilfe von sich aus ansprechen, wenn ihre Patienten selbst noch nicht danach gefragt haben?
Dr. Esther Braun liefert einige Denkanstöße, die auch über die konkrete medizinische Situation hinausgehen. Auch darum nenne ich Frau Dr. Brauns Arbeit.


 „Why assisted dying should not be offered without an explicit patient request“
4 wertvolle Kernaussagen von Dr. Esther Braun

1. Ein Angebot ist nicht einfach nur eine Information

Ein Arzt kann eine Möglichkeit ansprechen, ohne damit eine Empfehlung aussprechen zu wollen. Frau Braun fragt nun aber, wie kommt diese Botschaft beim Gegenüber an? Schwer kranke Menschen sind häufig auf die Einschätzung und Unterstützung ihres medizinischen Umfelds angewiesen. Wird ihnen Sterbehilfe ungefragt angeboten, könnten sie das als Bewertung ihrer Lebensqualität verstehen – als würde ihr Leben aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit weniger lebenswert erscheinen. Die gute Absicht des Arztes verhindert nicht automatisch eine solche Wirkung. Ein Angebot kann deshalb unbeabsichtigt Druck erzeugen, obwohl niemand Druck ausüben wollte.

Dazu muss ich aus der Seite von jemanden der in der Kommunikation und der Menschlichen Wahrnehmung und Erfahrungsumfeld arbeitet sagen - es kommt auf gute bedachte Wortwahl an und den Zeitpunkt wie und wann über etwas informiert wird, so dass es nicht als Angebot wahrgenommen wird.


2. Selbstbestimmung braucht mehr als Auswahl

Dr. Esther Braun sagt richtig aus, dass wir Selbstbestimmung oft damit verbinden, möglichst viele Optionen zu kennen und zwischen ihnen wählen zu können. Doch eine größere Auswahl ist nicht automatisch ein Gewinn an Freiheit. Gerade bei einer Entscheidung von existenzieller Tragweite kommt es darauf an, ob ein Mensch die Möglichkeiten in Ruhe und ohne das Gefühl bewerten kann, eine bestimmte Entscheidung werde von ihm erwartet.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur: Welche Optionen stehen zur Verfügung? Sondern auch: Wie beeinflusst die Art, in der sie angeboten werden, die Entscheidungsfindung?

Dazu habe ich ja bereits oben die Einordnung dargelegt.


3. Information ist nicht dasselbe wie ein individuelles Angebot

Braun argumentiert nicht dafür, Informationen über Sterbehilfe zurückzuhalten. Sie unterscheidet zwischen öffentlich zugänglichen Informationen und einem persönlichen Angebot durch medizinisches Personal.
Menschen sollen sich informieren und ihre eigenen Überlegungen entwickeln können. Wenn sie das Thema selbst ansprechen, sollen Ärztinnen und Ärzte offen und wertfrei reagieren. Der Unterschied liegt darin, ob eine Möglichkeit eigenständig erschlossen wird oder ob sie von einer Vertrauensperson ungefragt als konkrete Option in den Raum gestellt wird.

Dazu kann ich zustimmen, auch wenn hier es darauf ankommt, dass es Ärztinnen und Ärzte gelingt offen und wertfrei zu reagieren und zu informieren, möglichst frei von eigenen Werten und Prädispositionen. Und hier braucht es auch gute Informiertheit bei den Ärztinnen und Ärztinnen, die ich oft nicht antreffe oder nur bruchstückhaft. Schon der Wissenstands zu Palliativmedizin und Hospiz ist ausbaufähig und wenn es zur Sterbehilfe kommt ist hier Nachholnotwendigkeit - hier sehe ich die Ärztekammern in der Pflicht, den es aber auch oftmals nicht gelingt ideologiefrei zu informieren.


4. Auch Schweigen kann problematisch sein

Natürlich wirft dieser Ansatz eine weitere Frage auf: Was ist mit Menschen, die sich nicht trauen, das Thema selbst anzusprechen? Könnte ein zurückhaltender Arzt nicht ebenfalls eine Barriere schaffen und damit Selbstbestimmung einschränken? Diese Sorge ist berechtigt. Der Verzicht auf ein ungefragtes Angebot darf nicht mit Tabuisierung verwechselt werden.
Betroffene müssen ihre Fragen stellen können, ernst genommen werden und keine moralische Abwertung erfahren, wenn sie über ihr Sterben und ihren Tod nachdenken oder einen Freitod erwägen.



Prävention, Fürsorge und Selbstbestimmung

Für mich liegt die eigentliche Herausforderung darin, Druck zu vermeiden, ohne Menschen Möglichkeiten vorzuenthalten. Ein ungefragtes Angebot kann beeinflussen; ein verschlossenes Gespräch kann Menschen dagegen alleinlassen.
Das gilt auch für die Unterscheidung zwischen Suizidprävention und Freitodbegleitung. Nicht jeder Sterbewunsch entsteht aus einer akuten Krise. Umgekehrt ist nicht jeder geäußerte Sterbewunsch automatisch eine freiverantwortliche Entscheidung. Es braucht eine sorgfältige Betrachtung des einzelnen Menschen und seiner Situation.
Brauns Arbeit erinnert uns daran, dass Selbstbestimmung mehr verlangt als die Bereitstellung von Optionen. Sie verlangt auch einen Rahmen, in dem Menschen ihre Gedanken entwickeln und ihre Entscheidungen ohne vermeidbare Einflussnahme treffen können.

Frau Dr. Esther Braun hat absolut recht  –  Nicht jede zusätzliche Option verbessert automatisch die Entscheidungsfreiheit. Und nicht jedes gut gemeinte Angebot ist frei von möglicher Einflussnahme.

Deshalb sollten wir nicht nur fragen, welche Möglichkeiten Menschen haben. Wir sollten ebenso fragen, wie wir ihnen begegnen, wenn sie beginnen, über diese Möglichkeiten nachzudenken.
Denn Selbstbestimmung bedeutet nicht, möglichst viele Optionen angeboten zu bekommen. Sie bedeutet, eine eigene Entscheidung treffen zu können – informiert, freiwillig und ohne das Gefühl, dass jemand anderes eine bestimmte Antwort erwartet.





Quellen:

Offizielle Preisbegründung der AEM: . Sie beschreibt die Forschungsfrage, die drei geprüften Argumente und Brauns Schlussfolgerung.

Wissenschaftlicher Beitrag von Esther Braun und Kollegen: . Der 2026 veröffentlichte Fachartikel behandelt die Freiwilligkeit von Anfragen nach Suizidassistenz. Er ist nicht derselbe Beitrag wie die ausgezeichnete Arbeit, vertieft aber das Thema möglicher Einflussnahme und Freiwilligkeit.



In diesem Kontext:

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Dazu gehören eine klare Wortwahl, der Kontext, die Struktur einer Aussage, die Berücksichtigung des Vorwissens der Zuhörenden sowie die Bereitschaft, nachzufragen und zuzuhören. Ergebnisse einer Befragung von 105 Personen.








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