Q&A – Was halten Sie von der neuen S2k-Leitlinie? zum Umgang bei Freitodbegleitung
Was ist eine S2k-Leitlinie :::
Damit wir vom Gleichen sprechen: Eine S2k-Leitlinie ist konsensbasiert. Sie entsteht aus dem geduldigen Ringen vieler Fachgesellschaften an einem Tisch – eine Empfehlung wurde erst bei mindestens 75 % Zustimmung verabschiedet. Sie ist kein Gesetz.
Und genau das ist mir wichtig: Ich habe nie nach neuen Gesetzen gerufen, wohl aber nach klaren Leitlinien – für Menschen, die ihren Weg gehen möchten, und für jene, die sie dabei an die Hand nehmen.
| Stufe | Kurzbeschreibung |
|---|---|
| S1 | Handlungsempfehlungen einer Expertengruppe – informeller Konsens, geringster methodischer Aufwand |
| S2k | konsensbasiert – strukturierte, formale Konsensfindung, aber ohne systematische Evidenzrecherche |
| S2e | evidenzbasiert – systematische Recherche und Bewertung der Evidenz, aber ohne formalen Konsensprozess |
| S3 | höchste Stufe – vereint beides: systematische Evidenzbasis und strukturierte Konsensfindung |
Wo die Leitlinie meine Haltung bestätigt
Ich war, ehrlich gesagt, erleichtert. Denn vieles, wofür ich seit Jahren einstehe, steht nun schwarz auf weiß. Die Leitlinie fordert eine Grundhaltung von Respekt und Anerkennung – den Menschen „als Ganzes mit der zugehörigen Biografie, den eigenen Werten" zu achten und anzuerkennen, dass das Gegenüber „aus seiner Sicht ‚gute Gründe'" hat. Das ist genau mein Kern: den Menschen sehen. Nicht meinen Maßstab an ihn anlegen.
Noch mehr berührt mich die geforderte Ergebnisoffenheit: eigene Lösungsimpulse zurückstellen, mit „Offenheit und Interesse" ins Gespräch gehen, nicht am eigenen Maßstab messen. Genau das meine ich, wenn ich von Begleitung statt Abschreckung spreche ( Siehe: Ein neuer Anlauf für ein Gesetz – Hoffnung oder Gefahr für die Selbstbestimmung? )
Und dann die Reflexionsfragen für Mitarbeitende – „Wie sicher oder unsicher fühle ich mich in solchen Gesprächen?". Das traf mich mitten ins Herz. Denn genau diese Beklemmung habe ich bei jenem Praxisteam erlebt, über das ich berichtet habe. Da waren Sorge, Zögern, manchmal Angst – und fast immer lag es an fehlenden oder falschen Informationen, nicht an fehlendem Mitgefühl. Hier reicht mir die Leitlinie die Hand bei genau dem, was mir am Herzen liegt: Aufklärung. Dass manche Empfehlungen sogar mit 96 % und viele mit 100 % Konsensstärke getragen werden, sagt mir: Ein menschenzugewandter Umgang ist kein Randthema mehr.
Wo es sich mit meiner Haltung reibt
Und doch – ich wäre nicht ich, wenn ich nicht auch dorthin schauen würde und nicht mir den Kommentar nicht ersparen kann, wo es knirscht. Die Leitlinie baut ein durchaus engmaschiges Verfahren auf: vertiefte Gespräche über die physische, psychische, soziale und spirituell-existenzielle Dimension, eine verpflichtende Mehrfachbeurteilung, Dokumentation. All das kann hilfreich und manchmal sogar notwendig sein. Aber es trägt genau jene Gefahr in sich, vor der ich immer warne: dass Schutz zur Schranke wird. Ich bleibe dabei – es braucht einen hürdenfreien, transparenten und respektvollen Weg.
Am meist treibt mich die Zeitfrage um ... Die große Mehrheit der Fachgesellschaften hat sich für ein Standardintervall von 4 Wochen entschieden, das im Einzelfall verkürzt oder verlängert werden kann. Das halte ich für nachvollziehbar – aber ganz ehrlich: Wie realistisch ist es, solche Termine überhaupt zu bekommen? Wir alle kennen doch die enge, budgetierte, reglementierte Terminwirklichkeit. Ein Sondervotum von DASP, DGGG und NaSPro fordert sogar mindestens 6 Monate als Regelfall – von dem nur mit dokumentierter Begründung abgewichen werden darf ... Ernsthaft?.
Da dreht sich die Beweislast um: Nicht die Wartezeit, sondern ihre Verkürzung müsste begründet werden. Das halte ich für zu weitgehend. Und gerade die Menschen haben dafür keine Kraft und Energie.
Wo ich mich positioniere ...
ich sehe viel Positives, muss aber bei aller Erfahrung klar sein
Lassen Sie mich deutlich werden. Die Grundhaltung dieser Leitlinie trage ich aus voller Überzeugung mit. Respekt, Ergebnisoffenheit, Zeit für Beziehungsaufbau, das Ernstnehmen existenziellen Leidens – all das ist richtig und gut, und es tut mir wohl, es endlich festgehalten zu sehen.
Bei der Zeitfrage stehe ich, wenn überhaupt, auf der Seite der 4 Wochen als Regel, nicht der sechs Monate – wobei vier Wochen in der Realität ohnehin meist länger werden, aus den unterschiedlichsten Gründen. Wer selbstbestimmt, wohlerwogen, dauerhaft und freiverantwortlich gehen möchte, dem dürfen wir den Weg nicht künstlich verlängern. Sorgfalt ja – aber eine Sorgfalt, die dient, nicht eine, die hindert.
Und ich bleibe bei dem, was ich seit Jahren betone:
Erst Lebensalternativen, erst Unterstützung, erst das offene Gespräch – und dann, wenn der Wunsch klar, freiwillig und wohlüberlegt bleibt, die Begleitung in Vertrautheit und Sicherheit. Beides gehört für mich untrennbar zusammen.
Gutachten – aber nur im begründeten Einzelfall
Hier möchte ich ganz offen sein, damit kein Missverständnis entsteht: Es geht mir um das Gespräch, die Beratung und die Begleitung eines Menschen – um jene behutsame Zeit des Zuhörens –, nicht um den Freitod selbst. Und in diesem Raum halte ich nichts von einem schematischen Pflichtgutachten, das jedem Menschen unterschiedslos abverlangt wird, nur weil er den Wunsch zu gehen in sich trägt. Ein solcher Routinestempel würde Menschen misstrauisch beäugen, statt ihnen zuzuhören – genau jene Schranke, vor der ich warne.
Worum es mir geht, erwächst aus Zuwendung, nicht aus Kontrolle: um das qualifizierte fachärztliche Gutachten im begründeten Einzelfall. Denn es gibt Situationen, in denen ein solches Gutachten keine Hürde ist, sondern ein Akt der Fürsorge – eine Voraussetzung, einen Menschen überhaupt verantwortungsvoll begleiten zu können. Ich habe Fälle erlebt, in denen ohne dieses sorgfältige Gutachten eine Begleitung schlicht nicht zu verantworten gewesen wäre. Das Gutachten stand dort nicht gegen den Menschen – es stand für ihn.
Und hier liegt mir eine Sache wirklich am Herzen: Ich wende mich gegen eine pauschale, allein in Krankheit denkende Grundannahme, die es gerade den verletzlichsten Menschen beinahe unmöglich macht, überhaupt ein faires, offenes Gutachten zu erhalten. Eine psychische Erkrankung – oder auch nur ein inneres Ringen, eine Ambivalenz – nimmt einem Menschen nicht von vornherein die Fähigkeit, frei und wohlerwogen über sich zu entscheiden. Die Leitlinie sieht das übrigens genauso: Psychische Erkrankungen schließen eine freiverantwortliche Entscheidung nicht notwendigerweise aus – und umgekehrt kann die Freiverantwortlichkeit auch ganz ohne Erkrankung eingeschränkt sein.
Entscheidend darf darum niemals die bloße Existenz einer Diagnose sein, sondern allein die behutsam zu prüfende Frage: Beeinträchtigt sie diesen Menschen *tatsächlich* in seiner Fähigkeit, eigenständig und gefestigt zu entscheiden? Oder, wie ich es an anderer Stelle gesagt habe: Die Frage lautet nicht „Hat die Person eine psychische Erkrankung?", sondern „Beeinflusst die Erkrankung aktuell die Fähigkeit zu einer freien, informierten und dauerhaften Entscheidung?"
Ein Gutachten darf also kein Instrument der Abschreckung und kein Misstrauensvotum sein, das jeder über sich ergehen lassen muss. Es ist ein notwendiges Element im Einzelfall – dort, wo berechtigte Zweifel im Raum stehen – und tut im besten Fall das, was gute Begleitung immer tun sollte: den Menschen in seiner Selbstbestimmung sehen, stützen und bestätigen, statt ihn unter Generalverdacht zu stellen. ( Siehe auch: Q&A - Ärztliches Gutachten versus einer ärztlichen Stellungnahme und Q&A - Orientierung im Dschungel der Fachkräfte: Wer hilft bei psychischen Belastungen )
Ein Blick auf das Vier-Augen-Prinzip
Zum Schluss der Punkt, der mich am meisten bewegt – das, was die Leitlinie als Mehr-Augen-Prinzip verankert. Die Freiverantwortlichkeit soll von mindestens zwei Personen beurteilt werden, die unabhängig voneinander urteilen – Fachärzt*innen und/oder psychologische Psychotherapeut*innen. Nur wenn beide bestätigen, dass keine Defizite vorliegen, lässt sie sich „mit einem angemessenen Maß an Sicherheit" annehmen. Denn es geht um eine unumkehrbare Entscheidung über das eigene Leben – und wenn ich einem Menschen dabei helfe, dann will ich mir der richtigen Hilfe zweifelsfrei sicher sein.
Dieses Prinzip trage ich mit – in aller Regel wird sich auch eine zweite Ärztin, ein zweiter Arzt finden. Und ich trage es nicht nur zur rechtlichen Absicherung, sondern aus einem zutiefst menschlichen Grund: Es schafft einen Raum, in dem der Arzt Arzt und Mensch zugleich sein darf – in dem er nicht allein tragen muss, was kaum ein Mensch allein tragen kann. Zwei Augenpaare heißen: zwei, die hinsehen. Zwei, die reden. Zwei Gewissen.
Und doch gilt auch hier mein Maßstab: Zwei, die hinsehen – damit ein Mensch frei gehen kann. Nicht zwei Hürden, an denen er scheitert.
Schlussgedanke
Ich war ehrlich erleichtert, so viel Menschlichkeit und Respekt in dieser Leitlinie wiederzufinden. Respekt, Ergebnisoffenheit, das Ernstnehmen existenziellen Leidens, die Anerkennung, dass ein Mensch „aus seiner Sicht ‚gute Gründe’" hat – all das trage ich aus voller Überzeugung mit. Zugleich bleibe ich wachsam, wo gut gemeinte Sorgfalt in Bürokratie und Hürden umzuschlagen droht: bei der Zeitfrage, bei zu engmaschigen Verfahren, beim Ruf nach regelhaften Gutachten. Denn eine Leitlinie ersetzt nie die verfassungsrechtlich geschützte Selbstbestimmung des einzelnen Menschen – sie soll ihr dienen, nicht sie beschweren.
Mein Maßstab bleibt darum derselbe, der mich seit Jahren trägt: den Menschen sehen, nicht meinen Maßstab an ihn anlegen. Seine Selbstbestimmung stützen, statt sie unter Generalverdacht zu stellen. Und ihm, wenn sein Wunsch klar, freiwillig und wohlüberlegt ist, den letzten Weg nicht unnötig schwer zu machen. Denn wer wohlerwogen, dauerhaft und freiverantwortlich gehen möchte, sollte in Vertrautheit und Sicherheit gehen dürfen – in einem Umfeld, das sich für ihn gut und richtig anfühlt. Genau dafür braucht es klare Leitlinien: solche, die Orientierung geben, ohne zur Schranke zu werden. Dieser kommen wir ein gutes Stück näher.
Dieser Artikel ist Teil meiner Q&A-Reihe. Sie soll nicht nur meinen Standpunkt darlegen, sondern zum Reflektieren anregen – und Ihnen Argumente an die Hand geben, aus beiden Richtungen. Weiterführende Beiträge finden Sie über den Tag Q&A.

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