Vortragsabend des Arbeitskreises Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg mit Dr. Matthias Thöns
Umso wichtiger sind Abende, die genau diesen Fragen mit Expertise und Offenheit begegnen. Dr. Matthias Thöns, Palliativmediziner und Autor des vielbeachteten Buches „Patient ohne Verfügung", war am 12. Oktober 2026 auf Einladung des Arbeitskreises Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg zu Gast. Die Resonanz – ein bis auf den letzten Platz besetzter Saal – spricht für sich.
Hier sind meine Eindrücke und mein Plädoyer für mehr solcher Räume und damit meine ich nicht nur reale Räume, vielmehr geht es mir um Gedankenräume, Gesellschaftliche Räume mit einer offenen und wertschätzenden Auseinandersetzung, offenheit für andere Lebenskonzepte – und das Sterben und das Lebensende gehört zum Leben wie die Geburt..
Dammbruch und soziale Not: Was ist Lebenswirklichkeit, was Mythos?
Matthias Thöns setzte sich in seinem Vortrag kritisch mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 auseinander, das das verfassungsmäßige Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben klar im allgemeinen Persönlichkeitsrecht verankerte. Als erfahrener Palliativmediziner entkräftete er dabei eindrücklich die oft beharrlich vorgetragenen, wiederholten Befürchtungen der Gegner einer liberalen Regelung.
Die Sorge, arme oder sozial benachteiligte Menschen könnten aus ökonomischem, finanziellem Druck oder familiärer Not oder auch familiärem Druck in den Freitod gedrängt werden, widerspricht der täglichen Praxis und den empirischen Daten (siehe auch meine früheren Artikel dazu). Vielmehr sind es überwiegend gut gebildete, finanziell abgesicherte Menschen, die eine wohlerwogene Entscheidung für einen Notausstieg treffen. Thöns verwies zudem auf die Realität in deutschen Pflegeheimen und Kliniken: Bei hochbetagten Menschen wird medizinisch und intensivtechnisch häufig bis zuletzt maximal behandelt und therapiert – selbst dann, wenn eine künstliche Beatmung bei einem über 90-jährigen Menschen keinen rationalen Nutzen mehr stiftet und ein bewusstes, würdevolles Leben unerreichbar ist. Von einem „Dammbruch“ hin zum vorschnellen Sterbenlassen kann in der Praxis also keine Rede sein. (Siehe auch meine früheren Gedanken dazu, wenn der Thema Dammbruch zur Diskussion kommt.)
Was ist eigentlich die heutige „Normalität“?
Besonders aufschlussreich war Thöns’ Einwand gegen das Argument, eine Freitodbegleitung dürfe keine „gesellschaftliche Normalität“ werden. Er stellte die entscheidende Gegenfrage: Was gilt denn heute als normal?
Ist es nicht längst als gesellschaftliche Normalität akzeptiert, schwerstleidende Menschen selbst bei aussichtslosem Krankheitsverlauf reflexhaft zu reanimieren und sie durch Maximalmedizin am Sterben zu hindern?
Warum gilt das künstliche Verlängern schwersten Leidens als unhinterfragte Norm, während der Wunsch eines Menschen, sein Lebensende in Würde selbst zu bestimmen, als „unnormal“ oder gar gefährlich diffamiert wird?
Hier zeigt sich eine deutliche Schieflage.
Was wir brauchen, ist keine Normalisierung des Todes, sondern eine Normalität der Akzeptanz ...
das Respektieren ...
- individueller Werte,
- unterschiedlicher Lebensentwürfe
- und der unantastbaren Autonomie jedes Einzelnen bis zum allerletzten Schritt.
Die Entlastung des „Notausstiegs“: Das Wissen um die Option
Eine Parallele, die sich mit wissenschaftlichen Untersuchungen deckt, hob Thöns besonders hervor: Bei etwa vier von fünf Menschen, die nach gründlicher Prüfung eine ärztliche Zusage für eine Freitodbegleitung erhalten, ein 'Grünes Licht', reicht allein das Wissen aus, im Notfall gehen zu können. Das 'Grünes Licht', die Option einer Freitodbegleitung, wird oft gar nicht in Anspruch genommen. Die Betroffenen versterben später eines natürlichen Todes.
Das zeigt: Es geht den Menschen in der Regel nicht um einen impulsiven Abgang, sondern um das psychologisch essenzielle Gefühl von Sicherheit. Die Gewissheit, nicht hilflos einem unerträglichen, qualvollen Sterbeprozess ausgeliefert zu sein, wirkt angstlösend und spendet Lebensqualität für die verbleibende Zeit. Der Freitod fungiert als verlässlicher Notausstieg, als gute Option eines selbstbestimmten Weges den man gehen könnte, einem guten Ableben wenn der Tag da sein sollte, komen sollte.
Warum Palliativmedizin und Freitodbegleitung Hand in Hand gehen müssen
So wertvoll die Palliativmedizin ist – sie kann Leiden lindern, aber sie bietet keine Garantie für Schmerzfreiheit und kann nicht jede existenzielle Angst nehmen. Umso bedauerlicher ist es, dass sich viele Palliativmediziner einer ergebnisoffenen Beratung verschließen oder das Thema Freitod pauschal ablehnen.
Wenn ein Arzt offen und ohne Urteil über Sterbewünsche spricht, kann er zugleich schauen, wo Beschwerden gezielt gelindert werden können. Das ist gelebte Suizidprävention. Freitodbegleitung und Palliativmedizin dürfen keine Gegensätze sein; sie sind zwei Seiten derselben Medaille des Respekts vor dem Menschen. (Siehe meine Artikel zum Thema Arztgespräche)
Dazu gehört auch der Verzicht auf einen bürokratischen Generalverdacht: Ein psychiatrisches Gutachten kann im Einzelfall bei komplexen Vorerkrankungen notwendig sein. Wer jedoch flächendeckend psychiatrische Gutachten für jeden Sterbewilligen fordert, baut unverhältnismäßige Hürden auf, die die Praxis in Deutschland faktisch lähmen würden.
Mein Fazit: Mehr Räume für ehrliche Aufklärung
Der Vortragsabend in Oldenburg hat gezeigt, wie wichtig der offene, tabufreie Diskurs ist. Wir brauchen mehr Veranstaltungen dieser Art, die die Möglichkeiten der Palliativmedizin transparent aufzeigen, ohne dabei das Recht auf Selbstbestimmung abzuwerten.
Eine freie und menschliche Gesellschaft beweist sich nicht darin, wie lange sie Leben verlängern kann, sondern darin, wie respektvoll, mitfühlend und tolerant sie den Willen sterbender Menschen begleitet.
Wer ist der: Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg
Der Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben ging aus einer Demo hervor, die Käthe Nebel und Habbo Schütz im März 2022 auf dem Oldenburger Schlossplatz gegen die Gesetzentwürfe zur Regulierung der Sterbehilfe im Bundestag veranstalteten. Heute zählt der Arbeitskreis acht aktive Mitglieder und rund 500 Interessierte.
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